Aufsatz 
Beiträge zur Geschichte des Erzbischofs Heinrich III. von Mainz
Entstehung
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Heinrich grade in den Streitigkeiten des Erzbischofes und der Stadt Köln thätig war. Handelte er lediglich im Auftrage seines Oheims, so muss dieser doch immerhin den Neffen hierzu besonders befähigt erachtet haben. Liegt die Initiative zu dieser vermittelnden Thätigkeit bei dem Propste Heinrich, so ist anzuerkennen, dass er sich einer ebenso schwierigen wie un- dankbaren Aufgabe aus freien Stüken unterzog. Im übrigen verwickelte den Bonner l'ropst die enge Verbindung mit seinem Oheim ebenso wie seinen Bruder Ruprecht in Feind- seligkeiten mit König Johann von Böhmen;¹) zum Teil mag hieraus das gespannte Ver- hältnis zu erklären sein, das nach Heinrichs Erhebung zwischen ihm und den Lützelburgern Platz griff.

Das Ansehen und die Ehre des St. Cassiusstiftes zu Bonn suchte Heinrich zusammen mit dem Decan Theoderich und dem Kapitel dieser Kirche zu wahren, ²) indem sie beschlossen, keine Söhne von Geistlichen oder sonst unehelich Geborene zu den Stifts-präbenden und -Würden zuzulassen. Aber auch diese Massregel kann nicht die Zweifel lösen, die gegenüber den meisten adligen, kirchlichen Würdeträgern der damaligen Zeit berechtigt sind; d. h. wir gewinnen durch sie kein Urteil darüber, ob Propst Heinrich seinem Stande entsprechend lebte und auf eifrige Erfüllung seiner geistlichen Amtspflichten bedacht war. Gegen letzteres spricht von vornherein, dass Heinrich mindestens 13 Jahre die Würde eines Propstes und Archidiakons bekleidete, ohne sich zum Priester weihen zu lassen.3) Unter Berücksichtigung dieser Verhältnisse kann es uns nicht wundern, wenn Heinrich mit recht sonderbaren An- liegen an den Papst herantrat. Am 30. Juni 1328 befreite¹) ihn dieser nämlich von der Irre- gularität, Inhabilität und der Infamie, die er sich, Heinrich, nach seiner eignen Bittschrift da- durch zugezogen hatte, dass er Pfründen in grosser Zahl besass, ohne die Priesterweihe em- pfangen oder pästliche Dispens erwirkt zu haben; zugleich schenkte ihm der Papst die bisher bezogenen Einkünfte. Kurz vor seiner Ernennung zum Erzbischof, am 18. September 1328 sprachb) ihn der Papst von den Kirchenstrafen los, die sich Heinrich, wie er fürchtete, durch Beteiligung an kriegerischen Unternchmen⁰) zugezogen hatte.

Nach dem vorliegenden Material verdankte demnach Heinrich seine Erhebung auf den Mainzer Stuhl nicht persönlichen Vorzügen und bewährter Amtsführung. Es kam aber auch dem Papste, der so gänzlich in dem politischen Getriebe der Zeit stand, weniger darauf an, einen tüchtigen Erzbischof zu ernennen, als vielmehr darauf, einen zuverlässigen Anhänger in den Besitz der Mainzer Kurstimme zu setzen. Und dazu empfahl sich der Bonner Propst als Neffe des Kölner Erzbischofes; denn letzterer hatte allein von den rheinischen Erzbischöfen zu allen Zeiten die Politik Johanns XXII zur seinen gemacht. Dass der Bonner Propst immer mit dem Oheim in engstem Verkehr gestanden hatte, mochte dem Papste besonders willkommen sein; er durfte darum um so mehr auf Willfährigkeit bei seinem Günstling rechnen.

Die sonstigen Urkunden, in denen uns Heinrich als Propst begegnet, bieten nichts zu seiner Charakteristik; sie betreffen vielmehr das Vermögen und den Besitz des Stiftes, Heinrichs

¹) Denn am 7. Januar 1325 kam es zwischen den Besagten zum Waffenstillstand, Lac. III nr. 205.

²) Lac. III 244. Die Jahreszahl 1335 ist unmöglich richtig; es muss jedenfalls statt 1335 1325 heissen; denn am 1. Februar 1334 sagt Erzbischof Heinrich in einer Urk.(Orig. St. Arch. Düsseld. Cassiusstift Bonn Nr. 71 cf. auch die folg. S. oben): dum prepositus Bunnensis essemus.

³) Bei seiner Provision zum Erzbischof ist er noch Diacon Vat. Akt. Nr. 1088.

) Urkundliche Mitteilung bei Vogt S. 8 Anm. 3. ³) ebenda.

) Welcher Art diese waren, erkennt man aus der Urkunde, mit welcher das Mainzer Domkapitel die Angehörigen des Mainzer Stiftes zu beruhigen suchte, Winkelmann, Acta imperii II 804; allerdings wird man diesen Bericht nicht als unparteiisch ansehen dürfen.