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eines Diakons hatte, zum Erzbischof von Mainz. Am gleichen Tage forderte¹) er den Propst, den Klerus, die Suffraganen und Vasallen der Mainzer Kirche, bezw. des Mainzer Staates auf, Heinrich die schuldige Ehrerbietung entgegenzubringen. Aus dem Briefe, den der Papst am 11. November 1328 an den Erzbischof Köln richtete,²) geht hervor, dass nicht auf dessen Verwendung die Ernennung Heinrichs zurückzuführen ist; darin heisst es nämlich: Bevor die Briefe des Erzbischofes Heinrich, die der Provision der Mainzer Kirche Erwähnung thaten, an ihn(den Papst) gelangten, habe er Heinrich, den Neffen des Erzbischofes, der Mainzer Kirche vorgesetzt; er(der Papst) erinnere sich, ihm(dem Erzbischof von Köln) dies bereits geschrieben zu haben und er glaube, dass ihm Ruprecht von Virneburg, sein Neffe, und Poncius de Ungula, der Vertraute des Papstes, die sich auf dessen Veranlassung mit Briefen inbetreff des neuen Mainzer Erzbischofes nach Deutschland begaben, eingehend gemeldet- hätten. Diese Briefe lasse er in Anbetracht der Unsicherheit der Wege in doppelter Aus- fertigung wiederum an Peter de Ungula, den Prior der Johanniter zu Toulouse, gehen und beauftrage ihn, nach Rücksprache mit ihm(dem Erzbischof von Köln) und dem Neuerwählten beiden seinen Beistand zu leihen. Zweifellos steht die Anwesenheit genannten Ruprechts an der Kurie mit der Ernennung seines Bruders Heinrich in engstem Zusammenhang. Er wird im Auftrag des letzten unmittelbar nach Erledigung des Mainzer Stuhles nach Avignon geeilt sein, um ihm die Nachfolge daselbst zu erwirken. Und zwar scheint es sich dabei um Ein- lösung einer Zusage gehandelt zu haben, die der Papst bereits früher gemacht hatte; denn es ist eine Abrechnung erhalten,) der zufolge Ruprecht von Virneburg am 3. Januar 1327 sich mit seinem Notar Hermann in Avignon aufhielt und grössere Schulden machte. Für diese, sowie für solche, die im Oktober 1329 in Avignon kontrahiert wurden, kamen der neue Erz- bischof von Mainz und der Kölner, letzterer mit dem Zolle in Andernach, auf. Ein Beweis, dass Ruprecht im Interesse des ersteren damals thätig war. Wahrscheinlich erwirkte er seinem Bruder die Aussicht auf eines der am nächsten freiwerdenden deutschen Bistümer. Nunmehr löste der Papst sein Versprechen ein, indem er Heinrich zum Erzbischof von Mainz ernannte.
Noch an demselben Tage, an dem Heinrichs Ernennung zum Erzbischof erfolgte, beauftragte¹) der Papst den Erzbischof von Köln, den Bischof von Lüttich und den Propst von Saflick der Mainzer Kirche und ihren Vasallen feierlich einen Termin zu setzen, bis zu dem sie Heinrich als Erzbischof annähmen und ihn in Besitz der Mainzer Güter und Rechte setzten; bei allenfallsigem Widerstand sollten sie über einzelne Personen die Ex- kommunikation, über das Kapitel die Suspension und über die Mainzer Kirche das Interdikt feierlich verhängen. Vier Tage später, am 15. Oktober gestattete?) der Papst dem neuen Erzbischof, wenn er auch noch nicht Priester und geweihter Bischof sei, die Jurisdiktion, vor allem was die Königswahl anlage, auszuüben. Zugleich erlaubtes) er ihm, sich von jedem Bischof zum Priester ordinieren und zum Bischof weihen zu lassen. Erst nach diesen vor- bereitenden Handlungen, am 16. Oktober teilte?) Johann XXII. dem Dekan und Kapitel der Mainzer Kirche die Ernennung Heinrichs mit und forderte sie zum Gehorsam auf.
¹) Vat. Akt. Nr. 1088 Anm. Die Bulle an Kapitel und Vasallen der Mainz. Kirche Würdtwein, Subs. IV 226 Münch. Reichsarch. St. Alban; VI 8/1 f. 13, ebenda eine gleichl. Bulle an die gesamten Vasallen der Mainzer Kirche(gedr. Würdtw. Subs. IV 228); desgl. eine an die Angehörigen der Stadt und Diöcese Mainz; desgl. eine an den Klerus der Stadt und Diöcese Mainz(gedr. Würdtw. Subs. IV 231); desgl. eine an die Suffragane der Mainzer Diöcese(gedr. Würdtw. Subs. IV 223). ²) Vat. Akt. Nr. 1094. ³²) Ungedruckte Urkunde Reichsarchiv, München. Mainz Domkapitel VII 4/4 f. 78. ⁴) Gudenus, Cod. dipl. III 260. ³) Löher VI 228 nr. 599; Würdt- wein, Subs. IV 232; München, Reichsarchiv Mainz, Erzstift VII 1/5 f. 71 und St. Alban VI 8/1 f. 13. ⁶) Würdtwein, Subs. IV 233. 7) Guden III 264. 1*


