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näher bekannten Grunde musste die verabredete Zusammenkunft verschoben werden; denn am 7. Mai erlaubtel¹) der Papst dem Erzbischof Matthias von Mainz, die Termine für die Neuwahl um 6 Wochen oder 2 Monate zu verschieben?²) und für die Wahl selbst, ohne dass diese da- durch beeinträchtigt werden soll, einen anderen Ort als Frankfurt zu bestimmen. Wofern Matthias von diesem Zugeständnis des Papstes vollen Gebrauch machte, fiel der neu angesetzte Wahltag Mitte oder Ende Juli 1328. Um diese Zeit aber wandtes) sich Matthias mit nicht weiter bezeichneten Fragen an den Papst. Zwischen dem 14. August und 1. September schrieb dieser dem Erzbischof, er möge seinem Gesandten, dem Prior von Toulouse, volles Vertrauen entgegenbringen. Es kann wohl nicht zweifelhaft sein, dass Matthias in der Wahlangelegenheit den Rat Johanns begehrte. War dies wirklich der Fall, dann fand¹) wohl Matthias nicht mehr Gelegenheit, dieser Weisung entsprechend zu handeln; denn erst unmittelbar vor oder auch nach seinem Tode traf sie in Mainz ein; Matthias starb nämlich am 10.⁵5) September 1328. Die schwebende Thronfrage brachte es dann aber mit sich, dass man der Neubesetzung des Mainzer Stuhles in Avignon wie im Reiche eine aussergewöhnliche Bedeutung beimass.
§ 2. Die Provision des Propstes Heinrich von St. Cassius zu Bonn. Am 6. Oktober 1328 schreibté) Johann XXII. an den König Philipp von Frankreich: in An- betracht dessen, dass es unter den Zeitverhältnissen für die römische Kurie erspriesslich sei, in Deutschland treue und ergebene Prälaten zu haben, habe er sich die Provision?) der Mainzer und einiger anderer Kirchen vorbehalten. Bei der jüngst eingetretenen Erledigung des Mainzer Erzstiftes sei es darauf angekommen, daselbst eine zuverlässige und geeignete Persönlichkeit an die Spitze zu stellen; er habe eine dieser Art, die auch wohl dem König genehm sein werde, ausersehen, bevor noch dessen Briefe inbetreff der Mainzer Provision in seine Hände gelangt seien. Indem er(der Papst) seinen Augenmerk darauf gerichtet habe, eine dem König Johann von Böhmen genehme und ergebene Persönlichkeit auszuwäühlen, möge ihn Philipp entschuldigen. Wenn der Papst in diesem Brief noch nicht den Namen des neu ernannten Erz- bischofes von Mainz anführte, so hat dies wohl nicht darin seinen Grund, dass er noch nicht ganz mit sich in dieser Hinsicht im reinen war; vielmehr dürfen wir annehmen, dass die Bedingungen, unter denen der Schützling des Papstes das Mainzer Erzstift erhalten sollte, noch nicht im einzelnen festgelegt waren. Durch Bulle vom 11. Oktober ernanntes) Johann den seitherigen Propst von St. Cassius in Bonn, Heinrich Grafen von Virneburg, der den Rang
¹) Vat. Akt. Nr. 1005. ²) ebend. Anm.; Nr. 1008(vom 14. Mai) dankt der Papst für einen Bericht üher den Stand der Wahlangelegenheit. ³) ebend. Nr. 1073.
⁴¹) Durch diese Annahme befinde ich mich im Widerspruch mit der Ansicht, dass Ende Juli oder Anfang August— also noch zu Lebzeiten von Matthias— in Anwesenheit des Priors von Toulouse die Wahlversamm- lung stattfand, von der Böhmer, Fontes IV 516 berichtet wird(vergl. Lindner, Gesch. unt. d. Habsb. u. Lux. I 384, Priesack, die Reichspolitik des Erzb. Balduin 1314—1328 S. 148 und die neueste Arbeit E. Vogt, die Reichs- politik Balduins 1328—1334 S. 9 Anm. 3). Für die Annahme, dass erst nach dem Tode des Erzb. Matthias— etwa November 1328— die besagte Wahlverhandlung stattfand, spricht 1) dass bei der Provision des Erzb. Heinrich von Mainz ausdrücklich der Papst auf eine Neuwahl Bezug nimmt(Löher, Archiv. Zeitschr. VI 228 nr. 599, Würdtwein, Subsid. dipl. IV 232); dies hätte er nicht gethan, wenn bereits alle seine Hoffnungen ver- nichtet gewesen wären. 2) dass Philipp von Frankreich sich am 21.(28.) Dez. 1328 bei dem Papste verwendet, damit Baldewin das Erzstift Mainz behalten dürfe(Preger, Verträge 165). Wenn Baldewin grade die(franz.) Kandidatur vereitelt hätte, wie dies Font. IV 516 berichten, dann lag für Philipp kein Grund zur Fürsprache vor. Übrigens ist Philipps Verwendung doch wohl mehr Bedeutung beizumessen, als dies Vogt S. 12 thut.
⁵) Dass der 10. Sept. sein Todestag ist, geht aus seinem im Mainzer Dom noch vorhandenen Epitaph (Gudenus Codex dipl. II 821) hervor.
6) Vat. Akt. Nr. 1087.) Vergl. hierüber Vogt S. 5 Anm. 2. ⁸³) Vat. Akt. Nr. 1088; gedr. Würdt- wein Subsid. IV 219; Münch. Reichsarch. Mainz Erzstift VII 1/6 f. 71; vergl. Würdtw., Nov. Subs. V 34.


