Aufsatz 
Versuch einer Gesellschafts-, Rechts- und Staatslehre für Schüler : Fortsetzung
Entstehung
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«.) Perſonenbeförderung. Kinder bis zu 4 Jahren werden frei befördert, Kinder von 410 Jahren zu ermäßigten Fahrpreiſen.

Den Verkauf einer Fahrkarte können wir ½ Stunde bis 5 Minuten vor Abgang des Zuges beanſpruchen..

Wenn uns ein unſerer Fahrkarte entſprechender Platz nicht angewieſen werden kann, uns auch nicht ein Platz in einer höheren Klaſſe zeitweilig eingeräumt wird, können wir die Fahrkarte gegen eine ſolche von niedrigerer Klaſſe unter Erſtattung des Preisunterſchiedes umwechſeln oder die Fahrt unterlaſſen und das ganze Fahrgeld zurückverlangen.

Eine gelöſte Fahrkarte, welche noch nicht durchlocht oder nur zum Betreten des Bahn⸗ ſteigs benutzt iſt, können wir bis 5 Minuten vor Abgang des Zuges gegen eine Fahrkarte höherer oder niedrigerer Klaſſe oder nach einer anderen Station unter Ausgleich des Preis⸗ unterſchiedes umtauſchen.

Beim Einſteigen dürfen wir für uns und mitreiſende Angehörige je einen Platz belegen.

Verſäumen wir die Abfahrt, und lautet die Fahrkarte auf einen beſtimmten Zug oder Tag, ſo können wir uns auch eines anderen, am nämlichen oder am folgenden Tage nach der Beſtimmungsſtation abgehenden Zuges bedienen, ſofern wir unſere Fahrkarte ohne Verzug dem Stationsvorſteher vorlegen und mit einem Vermerk über die Giltigkeit verſehen laſſen. Bei Benutzung eines teureren Zuges iſt die Fahrkarte gegen Entrichtung des Preisunterſchiedes umzutauſchen. Eine Verlängerung der für Rückfahrten, Rundreiſen und dergl. feſtgeſetzten Friſt wird jedoch hiedurch nicht herbeigeführt.

Wer ohne giltige Fahrkarte im Zuge Platz nimmt, hat für die ganze von ihm zurück⸗ gelegte Strecke und, wenn die Zugangsſtation nicht ſofort unzweifelhaft nachgewieſen wird, für die ganze vom Zuge zurückgelegte Strecke das Doppelte des gewöhnlichen Fahrpreiſes, mindeſtens aber den Betrag von 6 M. zu zahlen, auch wenn der Zug ſich noch nicht in Be⸗ wegung geſetzt hat. Wenn wir jedoch unaufgefordert dem Schaffner oder Zugführer melden, daß wir wegen Verſpätung keine Fahrkarte haben löſen können, haben wir nur den gewöhn⸗ lichen Fahrpreis mit einem Zuſchlage von 1 M., keinesfalls jedoch mehr als den doppelten Fahrpreis zu zahlen.

Wer auf Zwiſchenſtationen ſeinen Platz verläßt, ohne ihn zu belegen, geht ſeines An⸗ ſpruchs auf dieſen Platz verluſtig.

Wir dürfen die Fahrt einmal, bei Rückfahrkarten auf dem Hin- und Rückwege je ein⸗ mal unterbrechen, um mit einem am nämlichen oder nächſtfolgenden Tage nach der Beſtim⸗ mungsſtation abgehenden Zuge weiter zu reiſen. Wir müſſen dann aber auf der Zwiſchen⸗ ſtation ſofort nach dem Verlaſſen des Zuges unſere Fahrkarte dem Stationsvorſteher vorlegen und ſie mit dem Vermerke der Giltigkeit verſehen laſſen. Falls der Zug, mit welchem wir weiter fahren wollen, teurer iſt, müſſen wir eine den Preisunterſchied deckende Zuſchlagskarte löſen. Eine Verlängerung der für Rückfahrten, Rundreiſen und dergl. feſtgeſetzten Friſt wird dadurch nicht herbeigeführt.

Haben wir eine durchgehende Fahrkarte, und verſäumen wir infolge einer Zugverſpä⸗ tung den Anſchluß an einen andern Zug, ſo muß uns, wenn wir mit dem nächſten zurück⸗ führenden Zuge zurückgekehrt ſind, der bezahlte Preis für die Hin⸗ und Rückreiſe erſtattet werden. Wir müſſen jedoch dieſen Anſpruch unter Vorlegung unſerer Fahrkarte ſogleich nach Ankunft des verſpäteten Zuges dem Stationsvorſteher anmelden, ſowie nach unſerer Rück⸗ kehr zur Abgangsſtation dem Vorſteher der letzteren.

Bei gänzlichem oder teilweiſem Ausfall der Fahrt können wir entweder das Fahrgeld für die nicht durchfahrene Strecke zurückfordern oder verlangen, daß wir mit dem nächſten Zuge, welcher auf der gleichen oder auf einer um nicht mehr als ½¼ weiteren Strecke nach dem Beſtimmungsorte führt, ohne Preiszuſchlag befördert werden.

Handgepäck können wir in den Perſonenwagen mitnehmen. Die Mitnahme von ſonſt⸗ ſtigem Reiſegepäck können wir nur dann beanſpruchen, wenn wir es ſpäteſtens 15 Minuten vor Abgang des Zuges bei der Gepäck⸗Abfertigungsſtelle aufliefern.

Auf größeren Stationen müſſen Einrichtungen beſtehen, welche es uns ermöglichen, un⸗ ſer Gepäck gegen eine feſtgeſetzte Gebühr zu vorübergehender Aufbewahrung niederzulegen.

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