Aufsatz 
Versuch einer Gesellschafts-, Rechts- und Staatslehre für Schüler : Fortsetzung
Entstehung
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werden. Die Anforderungen desſelben(die ſich auch auf die ſämtlichen Naturwiſſenſchaften und die Landwirtſchaftslehre erſtrecken) ergeben ſich aus dem ſpeziellen Lehrplan der vorangehen⸗ den Klaſſen.. 8 1 137.,3 Bei jeder Aufnahme iſt ein Abgangszeugnis von der zuletzt beſuchten Anſtalt ſowie ein Impf⸗ reſp. Revaccinationsſchein vorzulegen. 91.

Das Schulgeld beträgt für die Klaſſen V und IV jährlich 100 Mark, für die Klaſſen III=l jährlich 120 Mark, zahlbar vierteljährlich praenumerando an die Stadtkaſſe zu Weil⸗ burg. Sonſtige Abgaben werden nicht erhoben.. Ein Penſionat iſt mit der Anſtalt nicht verbunden. Penſionen bei Familien der Stadt ſind von jährlich ca. 500 Mark an zu haben. Bei der Wahl einer Penſion iſt der Direktor vorher zu befragen, auch iſt derſelbe zur Nachweiſung von betreffenden Adreſſen gern bereit. Die auswärtigen Schüler ſind in ihren Wohnungen der ſtändigen Kontrolle ihrer Ordinarien, ſowie des Direktors unterworfen.

Das neue Schuljahr 1903/4 beginnt Dienstag den 21. April 8 Uhr morgens. Zu Aufnahmen auf Grund von Zeugniſſen iſt in Stellvertretung des Direktors, welcher während der Oſterferien verreiſt, Herr Profeſſor Dr. Kienitz⸗G erloff in ſeiner Wohnung, Bismarck⸗ ſtraße 3, täglich von 1012 bereit; die Aufnahme⸗Prüfungen finden Montag den 20. April im Klaſſenzimmer der lllI ſtatt, für die Klaſſen III bis I von 9 ½ Uhr vormittags, für IV und V von 3 Uhr nachmittags ab. Anmeldungen zu dieſen Prüfungen ſind vor dem 19. April an Herrn Profeſſor Dr. Kienitz⸗Gerloff zu richten.

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