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2. Was leiſtet uns das Reich?
A. Das Reich iſt gegründet, wie die Reichsverfaſſung ſelbſt ſagt,„zum Schutze des Bundesgebietes und des innerhalb desſelben giltigen Rechtes, ſowie zur Pflege der Wohl⸗ fahrt des deutſchen Volkes.“
a. Zu unſerm Schutze
. gegen Menſchen hat das Reich
D) durch ſeine Geſetzgebung das gegenwärtig in Deutſchland geltende einheitliche Recht geſchaffen, während früher das Recht in den verſchiedenen Teilen Deutſchlands außerordent⸗ lich verſchieden war, ſo daß es vielfach ſehr ſchwierig war zu ermitteln, was in einer be⸗ ſtimmten Sache an einem beſtimmten Ort überhaupt geltendes Recht ſei. Außerdem hat das Reich mit zahlreichen fremden Staaten Verträge geſchloſſen, welche uns auch im Auslande Rechte gewähren. Die Geſetze und Verträge des Reiches werden veröffentlicht im„Reichs⸗ geſetzblatt“, welches, nach Jahrgängen geordnet, auf jeder Bürgermeiſterei und außerdem bei vielen ſonſtigen Behörden vorhanden iſt.
II) Das Reich erhält ferner das Recht aufrecht und zwar, was ſeine wichtigſte und ſchwierigſte Aufgabe iſt,
1¹) gegen das Ausland. Deutſchland iſt, weil in der Mitte Europas gelegen und im Weſten und Oſten ohne gute natürliche Grenzen, gerade dasjenige Land Europas, welches feindlichen Angriffen am meiſten ausgeſetzt iſt, daher es nach dem Verfalle des alten Reiches, von Anfang des dreißigjährigen bis zum Ende des Befreiungskrieges, geradezu ein Tummel⸗ platz aller fremden Völker, der Hauptſchauplatz aller europäiſchen Kriege war. Und auch jetzt iſt dieſe Gefahr keineswegs geſchwunden, denn es beträgt
die Friedensſtärke des Heeres die Kriegsſtärke der Feldarmee in Frankreich.... 600 000 Mann 1 200 000 Mann, 320 000 Pferde, 3300 Geſchütze in Rußland.... 1000 000„ 2 150 000„ 800 000„ 5000„
und beide Staaten unterhalten dieſe Rüſtung ohne Not, da ſie lange nicht ſo leicht und von ſo vielen Seiten angegriffen werden können wie Deutſchland. Außerdem unterhalten
England.......... eine Kriegsflotte von 1 720 000 Tonnen(ä 1000 kg)
Frankreiicc˙h.„„„ 770 000„ Rußland....„„„ 450 000„ die Vereinigten Staaten von Amerika„„„ 400 000„
Zum Schutze hiergegen unterhält das Reich
A) die auswärtigen Geſandtſchaften, welche die Aufgabe haben, durch gütliche Unter⸗ handlungen und durch Schließung von Bündniſſen Kriegen vorzubeugen. Außerdem ſchützen uns die deutſchen Geſandtſchaften und ihnen untergeordnet die deutſchen Konſuln, welche an allen wichtigen Plätzen des Auslandes angeſtellt ſind, vor Unrecht, wenn wir uns im Aus⸗ lande befinden.
B) Damit die Geſandten mit dem nötigen Nachdruck auftreten können, und für den Fall, daß der Krieg nicht zu vermeiden iſt, unterhält das Reich ein Heer von 600 000 Mann Friedensſtärke, welches im Krieg auf eine Feldarmee von 1 335 000 Mann mit 420 000 Pferden und 4200 Geſchützen gebracht werden kann, und eine Kriegsflotte von 385 000 Tonnen.
Dadurch iſt bisher erreicht worden, daß ſeit dem Beſtehen des neuen deutſchen Reiches kein fremder Staat gewagt hat uns anzugreifen.
2) Im Innern ſchützt das Reich das Recht
A) durch Vereinbarungen mit fremden Staaten, nach welchen flüchtige Verbrecher an Deutſchland ausgeliefert werden;
B) durch ſeine Oberaufſicht über die deutſchen Einzelſtaaten und durch Unterhaltung des Reichsgerichts in Leipzig.
Das Ergebnis des Rechtsſchutzes, welchen das Reich, die Einzelſtaaten und die Ge⸗ meinden leiſten, iſt: es kommen im deutſchen Reiche jährlich(im Durchſchnitt der Jahre 1896— 1900) auf 1000 Einwohner nur
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