geben iſt. Natürlich merkt Odyſſeus von der Gewährung des Gebets und von dem Zorn des Poſeidon noch nichts, ſondern fährt, nachdem er den zweiten Wurf des Kyklopen glücklich vermieden, ruhig weiter. Daß ihn der Zorn des Gottes ſogleich treffen müſſe, dafür iſt gar kein Grund vorhanden; die Situation iſt eine ganz andere als die von Düntzer angeführte in 5 505 ff., wo die ſtolze Ueberhebung des Aias ein ſofortiges Einſchreiten des Gottes nöthig machte. Allerdings hätte der Meerbeherrſcher das Schiff alsbald zerſchmettern können und Odyſſeus wäre dann vielleicht wie„ 447 ff. an die Inſel der Kalypſo getrieben worden, ſo daß volle drei Geſänge geſpart würden; daß freilich durch dieſe Kürzung auch die Darſtellung gewinnen würde, werden wir gewiß nicht behaupten.
Zur richtigen Beurtheilung dieſer Frage iſt übrigens noch Folgendes zu berückſichtigen: Odyſſeus, obgleich oönnric, iſt deshalb doch nicht fehlerlos, ſondern hat, wie jeder andere Menſch, ſeine Schwächen. Wie er in der ſchon beſprochenen Stelle: 218 aus bloßer Neugier trotz der Warnung ſeiner Gefährten in der Höhle des Kyklopen verbleibt und u 192 ff. uneingedenk der Mahnung der Kirke zu den Sirenen fahren will, ſo läßt er ſich auch hier in ſeiner Freude, nicht nur dem Polyphem glücklich entronnen zu ſein, ſondern ſich an ihm auch empfindlich gerächt zu haben, zu einer Unbeſonnenheit hinreißen. Um der Rache ſich vollſtändig erfreuen zu können,5o) nennt er ihm ſtatt des früher angegebenen erdichteten Namens den wirklichen und weist dann das Anerbieten jenes mit neuem Spott zurück.5¹) Hierauf richtet Polyphem das Gebet an ſeinen Vater und deſſen Zorn verfolgt nun den Odyſſeus wegen des ſeinem Sohne zugefügten Leides.(Vergl. a 68 ff., X 103,» 343.) Wäre Odyſſeus ruhig abgefahren, ohne den Kyklopen weiter zu reizen oder ihm ſeinen Namen zu nennen, ſo hätte ihn dieſer nicht bei ſeinem Vater verklagens) und ſeine Verfolgung veranlaſſen können. Der Zorn des Poſeidon äußert ſich, wie ſchon oben bemerkt, nicht augen⸗ blicklich, und Odyſſeus ſelbſt wird erſt als Aiolos ihn als einen von dem Haß der Cötter Verfolgten aus ſeinem Hauſe wegjagte,( 72 ff.) und ferner durch die Weiſſagung des Teireſias( 101 ff.) zur rich⸗ tigen Einſicht gekommen ſein. Stellen, wie 214, 242, 1 15, 37, 38, 8 198, in welchen er ſein Unglück den Göttern oder dem Zeus zuſchreibt, ſtehen mit der Annahme, daß Poſeidon der Hauptverfolger ſei, durchaus nicht im Widerſpruch; denn alles geſchieht nach göttlicher Schickung und die Uebel, welche den Odyſſeus vor der Blendung des Polyphem betroffen haben, wie die Niederlage im Land der Kikonen, der Sturm bei Maleia und der Verluſt der 6 Gefährten in der Höhle des Kyklopen, ſind von den Göt⸗ tern im Allgemeinen(deëv iörnte 6na) und nicht ſpeciell von Poſeidon verhängt.
50) Nach Aristot. Rhet. II, 3, 16 iſt die Rache erſt dann vollkommen ausgeübt, wenn der Betroffene weiß, von wem und weßhalb er ſie erlitten d15 590 Tsroinran„οα da TrOX61O”“; 6 05 Tertαοꝙ☚:μέεωοο, el E? Jodero xal ö' 05 wal à»y9“ örod.
⁵¹) Wir ſind nicht der Anſicht, daß in v. 525 ein Hohn liege, durch den Odyſſeus den Zorn des Poſeidon gereizt habe. Dies würde nicht zu dem Charakter des Helden paſſen, der immer, wie a 65 ff, als gottesfürchtig dargeſtellt wird und* 306 ſelbſt ſagt: dsol 05 Te dyca döyaytat. Er mochte vielleicht der Meinung ſein, daß Polyphem nur fälſch⸗ lich den Poſeidon ſeinen Vater nenne(cf. E 635: 4eud6svOt dE ad Sat ie weo ineo eat,), oder daß, wenn es ſich auch mit der Abſtammung wirklich ſo verhalte, der Gott gegen ſeinen Sohn wegen ſeiner Frevelthaten ähnlich geſinnt ſei wie Zeus gegen Ares(E 889 ff.) und deshalb gar nicht den Willen haben werde ihn zu heilen.
⁵*) Wir halten eine ganz genaue Bezeichnung des Verklagten für nothwendig und theilen daher nicht die Anſicht der meiſten Herausgeber, die v. 531 als eine überflüſſige Wiederholung des v. 505 angeſehen und deshalb für unrecht erklärt haben; der Uebelthäter ſoll hier ganz genau, gleichſam wie für eine gerichtliche Vorladung, nach ſeinem und ſeines Vaters Namen und nach ſeiner Heimat bezeichnet werden. Vgl. Oedip. tyr. 267 ff.


