Aufsatz 
Wie ist Homer in der Schule zu lesen? / von L. Wittmann
Entstehung
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VI. Bekanntmachung

über Zeit und Bedingungen der Aufnahme im Gymnaſium.

Anmeldungen zur Aufnahme in das Gymnaſium werden Montag, den 2. April, von Morgens 8 Uhr an, in dem Conferenzzimmer entgegengenommen. Außer dem Geburtsſchein und dem Abgangszeugniß der zuletzt beſuchten Anſtalt iſt auch der Impfſchein über die erſte bezw. zweite Impfung, vorzulegen. Die Aufnahmeprüfungen finden am 3. April, von Morgens 8 Uhr an, ſiatt.

Zur Aufnahme in die Sexta iſt erforderlich:

1) daß die betr. Knaben das 9. Lebensjahr zurückgelegt haben;

2) daß ſie deutſche und lateiniſche Schrift geläufig leſen und ſchreiben können;

3) daß ſie ziemliche Sicherheit in der Rechtſchreibung und Kenntniß der vier Grundrechnungs⸗ arten beſitzen.

Mittwoch, den 4. April, Vormittags 7 Uhr, beginnt der Unterricht.

Büdingen, den 1. März 1883. Großherzogliche Direction des Gymnaſiums. Dr. L. Wittmann.

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