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Institutionen manchen Stoß. Da ist 10. November zu melden, daß die Franzosen „sehr viele Früchten nacher Maynz führen, sowohl zu Wasser als zu Lande und zahlen davon weder Zoll noch sonstige Gebühr... wobey sehr viele Unterschleife, deren sich die Fähr- und Schiffsleuth bedienen, zum höchsten Nachtheil des höchsten aerarii vorgehen können.“ Um letzterem vorzubeugen, erklärt sich Custine bereit, besondere Freischeine mit Quantitätsangaben auszustellen. In Nierstein beklagt sich (21. November) der„Hof-Kammerrath Tit. H. Utsch“,„daß bei dermaligen öfteren französischen Truppen Marsche der Niersteiner Orts Vorstand ihm bereits mehrmals 6, 3 oder 2 officiers zur Einquartierung angewiesen, sich selbst jedoch von diesem Laste frei gesprochen habe.“ Daraufhin wird der besagte Ortsvorstand angewiesen, daß er„wiefern nicht die äußerste Nothwendigkeit sothaner Heeres Zügen es er- heischet, um so mehr mit aller eigen mächtigen Einquartierung Vermög kurfürst- licher— dergleichen Fälle Vollkommen bestimmlicher general Verordnung vom Iten Dezember 1775 gänzlich verschonen solle... Als es allerdings unschicklich ist, daß dergleichen fremde Gäste einem mit höchst Landesherrl. Gefällen ver- sehenem Empfängern zugewiesen, und solche dadurch einer allenfallsigen Gefahr blos gegeben worden, zumal man sich bei jedem widrigen Ausschlage an die daran Schuld tragende Vorstände und Gerichtsglieder halten, mithin selbige zum Ersaz des daraus entstehenden allenfallsigen Schadens verantwortlich machen müsse.“ Die Ent- schuldigung vom 12. Dezember lautet:„Wir onderhalden gehorsamst, daß, wenn nur 20 officiers mit durchmarschirenden Truppen dahier übernachten, es schon ganz unvermeidlich seie, die Herrn Bedinte mit Einquartierungen zu Verschonen, bei Gericht sich auch noch keiner des Lastes entzogen habe, wie Herr Hofkammerrath Utsch zu behaupten beginnet, den Anwaldtschultheisen ausgenommen als welcher Tag und Nacht die ordinence im Haus und dahero nicht den geringsten Platz übrig hat, nur einen Mann zu logiren.“ Gelder lagen übrigens auch auf der Landschreiberei selbst, und um sie zu schützen, ferner um stets Leute zur Nachrichtenbestellung zur Hand zu haben, vielleicht auch ein weniges zur eignen Sicherheit, bestimmt der Herr Hofgerichtsrat am 21. November, daß die in Oppenheim liegenden Dragoner beim Amtshaus in der„Partiestub“ zusammengehalten werden. Die Kosten für fleizung und Be- leuchtung möge die Kammer übernehmen, da die Stadt dazu nicht in der Lage sei. Einen Monat später hat der Landschreiber wirklich Anlaß, ein hohes Ministerium zu bitten, es möge nach alledem zu ermessen geruhen,„daß ein Beamter nicht sicher in seinem eigenen Hause, noch weniger im stande seye, nach höchster Verordnung Zahlung zu erreichen.“ Ein französischer Officier habe Fourageforderungen gestellt, „in einem solchen Thon, der wohl in Feindes, aber nicht in neutralen Landen üblich ist. Wir stelten ihm Vor, daß solche Anforderung dahier nicht Platz finde, da die Bürgern hier nicht einmal ihre nothdurft hätten.— Er drohete dagegen mit Gewalt und äußerte dabei, daß er an den Speichern des Landschreibers den anfang machen wolte. Dessen ohngeachtet Kehrten wir uns nicht daran und Verweigerten ihme die Lieferung. Da aber die Anwesend gewesene Raths Verwandte Von hier un- angenehme Folge befürchteten, thaten wir diesen den Vorschlag, daß er den Haber und Heu bei denen französischen Lieferantenl) dahier gegen Bons nehmen möge.“ In Dienheim wurde„die zur Prälatur Eberbach gehörende Probstei der Neutralität zum Trotz ausgeräumt und mit Wachen besetzt, in Nierstein belegten die Franzosen sogar den herrschaftlichen Speicher mit Beschlag und den Beamten wurde ihre Be- stallungsfrucht vorbehalten, bis Custine auf eingetroffene Reklamation hin„alle an- gelegte Saissir“ wieder aufhob und„schon gefaßte Fruchten wiederum auf die Speicher zu schütten und die Fuhren leer zurückzusenden“ verordnete. Wo aber Custine aus rein militärischen Rücksichten Anordnungen getroffen hatte, da zeigte sich deutlich, wie völlig er der kurpfälzischen Regierung doch in ihrem eigenen Lande die Zügel entwunden hatte. Als sich der Gefälleverweser in Nierstein darüber beklagt, daß
¹) Diese Lieferanten waren der Oberkeller- Dawans und der Jude Aaron.


