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solche entweder deren Concursen halber oder wegen Erbtheilungen besonders deren Minderjährigen Vorgehen, die Endigung der Concurs Prozesse auf alle Weiße be- schleunigt und sonach was einem jeden gebührt, unverzögerlich ausgefolgt,... werden.“ Wenn wir daneben so manches Gesuch um Prozeßbeschleunigung lesen, ist leicht zu erschließen, wie willkommen manchem diese erste Einwirkung der Vorgänge im Nachbarstaate gewesen sein mag. Weniger angenehm wird dagegen das Steigen der Lebensmittel- und Futterpreise empfunden worden sein, das infolge der Verproviantierung der am untern wie am obern Rhein sich sammelnden österreichischen und später auch preußischen Armeen eintrat. Mußten doch die Posthalter darum nachsuchen, ihre Taxe„bei gegenwärtig eintreffender Kundbarer Theuerung der Fourage bis zu deren Herabfall“ erhöhen zu dürfen. Es wurde ihnen auch(Juni) gestattet, freilich nur„dergestalt, daß von solcher(Erhöhung) sämtliche Räthe und in herrschaftlichen Verrichtungen reisende Beamten ausgenommen werden sollen,“ ein kleines Beispiel zugleich für die Bevorrechtung der Beamten auf Un- kosten des übrigen Volks, die gewiß ihre Beliebtheit wenig förderte. Später(Septbr.) mußte den Posthaltern seitens der Regierung noch weiter nachgegeben werden,„da dem gemeinen weesen und bevorab bei gegenwärtigen Kriegszeiten die sorgfältig- keit der Ober-Policeiaufsicht erfordert, daß die reutend und fahrende, fürnehmlich die schild Curiers und Estaffetten, generalen und in Geschäften der Armen passierende Persohnen nicht aufgehalten, sondern denenselben möglichst beförderung unterstützet werde“, so sollen die Posthalter von Frohnden möglichst verschont bleiben, wobei jedoch„zugleich die einleitung zu trefen, daß mehr erwähnte posthaltern mit den gemeinden und anderen den sie zu derlei Dienstleistungen beizutragen gehalten, sich auf sonst gleichgültige weiße abfinden und solche befriedigen.“
Auch außerdem wird man in unserer Stadt manches von der vermehrten Tätigkeit, die der in den angrenzenden Gebieten sich vorbereitende Krieg nötig machte, ge- merkt haben. Züge von Schlachtvieh, Pferden, Fouragewagen gingen in den Sommermonaten durch ihre Straßen. Den Händlern gegenüber, welche die günstige Konjunktur auszunutzen dachten, hatte die Regierung Mühe, die, freilich lästigen, Markt- gesetze aufrecht zu erhalten. Immer erneut werden mußte die Verfügung,„daß allen Fruchthändlern bei schwerer Straf verbotten sei, Früchten für die kaiserliche armee oder für wen es sonsten sein möchte, anderswo als auf den öffentlichen Märkten zu kaufen und zu verkaufen, auch daß keine attestaten oder sogenannt Patenten jemand ermächtigen sollen, sich den bestehenden Marktgesätzen zu ent- ziehen.“ Vielen Arger wird die vermehrte Schreiberei auf den Zollbureaux hervor- gerufen haben, die mit den von Abgaben befreiten„proviant und fourage schiffen“ schon an sich ihre Not hatten, denen dabei noch besonders die Kontrolle,„daß keine Unterschleife deren Schiffern“ dabei vorkamen, nicht immer leicht sein mochte.
Im juni 1792 rückte ein neues Dragoner-Kommando ein, wie solches schon in den Jahren vorher in Oppenheim gelegen hatte. Der Landschreiber teilt dem Stadtrat am 1. des genannten Monats mit:„In Gemäßheit eingelangter Entschließung hat man die in hiesiges Oberamt zur Landessicherheit Eingewiesene chevaux legers und zwar die berittene 8 Mann mit dem etwa mitkommenden Herrn officier in hiesiger Stadt zu bequartieren bestimmt.“ Ebenfalls im Interesse der Landessicherheit wurde wohl verfügt:„Sr. ch. Drchlth. haben Vi Clementissimi rescripti vom 9. dieses gelegentlich der Verlegung churpfälzischer Mannschaft in diesseitige an die provinz Elsaß angrenzende Oberämter unter andern gnädigst verordnet, daß die Beamten sich nicht nur Von ihren Stationen und ohne Vorherige Anzeige und Bewilligung selbst nicht entfernen, sondern auch die Unterämtern subalternen und Orts-Vorstände hiernach bei Vermeidung schärfester Ahndung anweisen sollen, das Oberamt Oppen- heim hat dahero demgemäß sich schuldigst zu achten.“
Die ersten ernstlichen Schwierigkeiten bei Aufrechterhaltung ihrer Neutralität fand die kurpfälzische Regierung gegenüber französischen, royalistischen Truppen. Trotz eines, am 4. Mai an ihn ergangenen, ausdrücklichen Verbotes berichtet der


