Aufsatz 
Über den direkten Beweis / von Karl A. F. Knabe
Entstehung
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Kritische Besprechung der Theorieen des direkten Beweisverfahrens.

Der direkte Beweis wird nach verschiedenen Gesichtspunkten eingeteilt, so zundächst nach dem Inhalte der verwendeten Urteile in reine Vernunft- und Erfahrungsbeweise oder in rationale und empirische Beweise, welche letzteren wieder in induktive und analogische zerlegt werden. Da nun aber die Logik mit dem Inhalte der Urteile nichts zu thun hat, so ist diese Einteilung wertlos. Auch diejenige inbezug auf die Beweiskraft ist nicht haltbar, da sie objektiv betrachtet einen apodiktischen und wahrscheinlichen und subjektiv betrachtet einen allgemein giltigen(αι ⸗ιέωα) und einen sondergiltigen(zuν e⁷⁷‿ςσσισο) Beweis liefert, der wahrscheinliche aber sowohl wie der sondergiltige keinen Anspruch auf den Namen eines Beweises erheben kann. Auch in Hinsicht auf seine Form und zwar seine äussere Form hat man den direkten Beweis zerlegt und zwar zunächst nach der Zahl der in ihm enthaltenen Schlüsse in ceinfache und zusammengesetzte(letztere wieder in progressive und regressive) und ferner nach dem Ausdrucke der Schlüsse in förmliche und vollständige und in nichtförmliche und unvollständige. Aber auch diese Zerlegung hat keinen logischen Wert, denn es ist nicht von Bedeutung, ob der Beweis durch einen einzigen Schluss oder durch eine Schlussreihe zustande kommt, und unvollständige Beweise werden meist nur mit Unrecht den Namen eines Beweises tragen. Dagegen sind in dieser Einteilung!¹) die wesentlich verschiedenen Formen des Beweises, die sich eben aus seinem ganzen Aufbau ergeben, gar nicht enthalten. Das Beweisverfahren wird ferner²) ein progressives genannt, wenn es vom Princip und den Beweis- gründen hinabsteigt bis zu dem zu beweisenden Urteil, ein regressives dagegen, wenn es von der Thesis zu den Gründen auf- oder zurückgeht. Da man jedoch im zweiten Falle ebenfalls T progressiv entwickeln wird, um zu den Gründen zu gelangen, scheint diese Einteilung nicht stichhaltig zu sein. Alt ist die Zerlegung des Beweisverfahrens in analytisches und synthetisches und die Untersuchungen über die darauf beruhenden Methoden. Den Gegensatz der analytischen und synthetischen Methode finden wir nach Schopenhauer¹) schon bei Aristoteles angedeutet, deutlich beschrieben jedoch vielleicht zuerst bei Proklus.Die analytische Methode geht von den Thatsachen, dem Besonderen, zu den Lehrsätzen, dem Allgemeinen, oder von den Folgen zu den Gründen; die andere umgekehrt. Daher wäre es viel richtiger, sie als die induktive und die deduktive Methode zu bezeichnen: denn die hergebrachten Namen sind unpassend und drücken die Sache schlecht aus. Auf die analytische und synthetische Form der Beweise geht besonders Lambert ein.4) In der analytischen Art zu beweisen füngt man bei dem Schlusssatze an und löst ihn durch eine Schlussrede in zwei Vordersätze auf, jeden von diesen wiederum in zwei andere und führt damit soweit fort, bis die Vordersätze keiner ferneren Auflösung mehr bedürfen. Natürlicher findet er die synthetische Art, weil man da bei den ersten Gründen anfüngt und darauf weiter baut, bis man zur Thesis gelangt. Beide Formen zerlegt er nun gemäss den syllogistischen Formen in eine Anzahl Unterarten, die jedoch zu geringe Verschiedenheit darbieten und vielfach in den wirklichen Beweisen gar nicht ange- troffen werden können. Meist begnügt man sich, neben dem induktiven oder induktorischen

¹) Krug, theoretische Philosopbie I,§ 127 bis 134. ²) Vorländer, Wissenschaft der Erkenntnis, S. 154. ²) Die Welt als Wille und Vorstellung, II. S. 133.

¹) Neues Organon I. S. 207 ff.