Aufsatz 
Über den direkten Beweis / von Karl A. F. Knabe
Entstehung
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Schluss.

Die Ableitung einzelner Thatsachen aus anderen Thatsachen ist im logischen Sinne kein Beweis, sie beruht vielmehr auf der Beobachtung oder auf dem Experimente. Sind diese beiden Hilfsmittel nicht unmittelbar anzuwenden, so sucht man aus ihnen durch Kombinationen, Vergleichungen und dergleichen Schlüsse zu zichen, welche die behauptete Thatsache wahr- scheinlich machen. Die Prämissen dieser Schlüsse werden also keine logischen Urteile sein, die als erwiesen feststehen, allgemein giltig sind, sondern nur mehr oder weniger wahr- scheinliche oder einzelne beobachtete. Daher gehört die Feststellung einzelner Thatsachen zu dem Gebiete der Wahrscheinlichkeitsrechnung. Bewiesen werden können nur Sätze von allgemeiner Geltung, welche aus allgemeinen Sätzen fliessen. ¹)

Hierbei haben wir nun gefunden, dass der deduktive Beweis dem induktiven weit überlegen ist, da seine Schlussweise zwingend ist, während diejenige der Induktion seltener sich dazu erheben kann. Verlangt man aber von dem Nachweise ausser seiner Strenge und der Allgemeingiltigkeit seiner Ergebnisse auch noch, dass er den Grund seiner Giltigkeit aufweist, so kann dieser Forderung eigentlich nur der genetische Beweis genügen Denn weder die andern synthetischen und analytischen Deduktiousbeweise, noch auch die Induktions beweise legen den Grund völlig klar, weshalb die Behauptung allgemein gilt.

Deshalb ist auch die weit verbreitete Ansicht, dass der indirekte Beweis dem direkten nachstehe, nicht aufrecht zu erhalten. Es ist demnach bei affirmativen Sätzen überall ein genetischer Beweis anzustreben, der einen Einblick in die Quelle der Erkenntnis gewährt, von grossem Nutzen dürfte aber der Hinzutritt eines indirekten Beweises sein, da dieser dadurch. dass er das gesamte benachbarte Gebiet durchspäht, die Evidenz des Satzes erhöht.) Der Beweis durch Anschauung allein kann indessen im allgemeinen nicht genügen, da es ihm meist an der bündigen Strenge gebricht, während er wohl eine klare U'bersicht zu verschaffen imstande ist.

¹) Lotze, a. a. O. S. 270. ²) Knabe, a. a. O. S. 65.