Aufsatz 
Beiträge zur Geschichte des Klosters Lorsch : 1. Teil / Friedrich Kieser
Entstehung
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Seite der Weschnitz an der Westgrenze der Bensheimer Gemarkung entsprechen dann die Schenkungen auf der linken Seite der Weschnitz, die in fine Bisistat, d. h. an der Ostgrenze der Bürstädter Gemarkung an das Lorscher Kloster kamen. Diese Schenkungen sind oben schon behandelt; sie stammen von der Familie des Grafen Kankor, die hier wohl ausschließlich begütert war. So legte die große Schenkung Thuringberts(Nr. 167 1. Nov. 767) und Kankors nebst seiner Ge- mahlin Angila(Nr. 10 1. Juni 770), die erstere südlich, westlich und nördlich umschloß, den Grund zu der späteren Gemarkung Lorsch westlich der Weschnitz, oder in fine Bisistat. Geschlossen wurde dieser Bezirk durch eine abermalige Schenkung Thuringberts und seines Sohnes Robert(Nr. 168) im Jahre 770, wo beide an Lorsch ½ Herrenmansus(medietatem mansi) geben, der zu dem in Nr. 167 mit mansum unum ad claustrum faciendum circa s. Nazarium, in Nr. 3788 aber wohl genauer mit portionem meam de manso ad ipsum claustrum faciendum be- zeichneten Anteil wohl die andere Hälfte darstellt.

Ob die Stiftung Frumolds(Nr. 170 11. Aug. 770) diese Schenkungen noch abrundete, ist nicht zu entscheiden, da es zu unbestimmt heißt: portionem meam de terra arabili vel quidquid ibidem habere videor usque in Wiscoz, und da die Bürstädter Gemarkung auch weiter westlich noch an die Weschnitz angrent.

Da nun das von den Erwerbungen auf der Westgrenze Bensheims und der Ostgrenze Bürstadts weiter südlich gelegene praedium des Grafen Kankor schon 763 an das Kloster Lorsch geschenkt war und außerdem im Jahre 773 durch die Schen- kung der Königsmark Heppenheim alles etwa noch herrenlose und daher könig- liche Land an der Westgrenze der Mark Heppenheim im engsten Sinne an Lorsch fiel, so war um das Jahr 700 die spätere und noch heute bestehende Lorscher Ge- markung im wesentlichen abgeschlossen.

Ich komme nunmehr zu der Gründung des Nazariusklosters selbst, das zu sammen mit den Hofreiten und sonstigen Gebäulichkeiten, die auf dem Besitz Thu- ringberts doch wohl gestanden haben müssens), den Mittelpunkt abgab zu dem herrschaftlichen Dorf, das nach und nach inmitten des geschlossenen Landbezirkes bei dem Kloster Lorsch entstand, während zur Zeit der obengenannten Schenkungen selbst von einer dörflichen Ansiedlung hier nicht die Rede sein kann, da eine solche weder als in der Gemarkung Bürstadt gelegen noch als selbständig irgendwo ge- nannt wird, sondern der Name Lauresham ursprünglich nur für das praedium des Grafen Kankor auf der Weschnitzinsel, dann für die Peterskirche auf ihm vorkommt und zuletzt auf das Nazariuskloster übergeht.

Die Notwendigkeit eines Neubaus erwies sich je länger desto mehr als un- abweisbar. Daß über der Erkenntnis seiner Notwendigkeit und der Inangriffnahme einige Jahre verstrichen, lag in der Natur der Sache. Die erste Sorge war die Be- schaffung des nötigen Geländes. Dies schenkte denn, wie oben erwähnt, Kankors Bruder Thuringbert am 1. November 767 mit der ausdrücklichen Bestimmung ad illud claustrum faciendum circa sanctum Nazarium. Dann mußte das hügelige Ge- lände, auf das der Neubau zu stehen kam, eingeebnet und Baumaterialien aus den

¹s) Der Ausdruck mansus, der hier mehrmals vorkommt, rechtfertigt diese Annahme.