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samt der auf ihm zu Ehren der Apostel Petrus und Paulus von ebendenselben errich- teten Kirche nebst Kloster 763 an den Metzer Erzbischof Ruotgang geschenkt wurde, daß die Übertragung der Gebeine des hl. Nazarius ebendahin März 764 erfolgte, daß in demselben Jahre Gundeland, der Bruder Ruotgangs, als zweiter Abt des Klosters Lorsch sein Amt antrat, daß unter demselben die Erbauung einer größeren Kirche nebst Kloster zu Ehren derselben Apostelfürsten auf einem eigens zu diesem Zwecke von Thuringbert geschenkten großen Stück Landes(Bezirk des heutigen Kloster- hofes) 767 in Angriff genommen und 774 unter Ubertragung der Gebeine des hl. Na- zarius in dieselbe feierlich eingeweiht wurde, und daß von da an das Mutterkloster auf oben genannter Insel den Namen vetus monasterium d. h. Altenmünster führte.
In Kap. II versuchte ich dann, die Grundlagen der Machtentwicklung des Nazariusklosters und der Fürstabtei Lorsch darzustellen und damit zugleich der Be- deutung seiner Privilegien wie Erwerbungen gerecht zu werden und die Richtigkeit der Heppenheimer Markbeschreibung darzutun.
Ich folgte bei dem Gange meiner Untersuchungen im wesentlichen der Sprache der Urkunden des Codex Laureshamensis, die, von der Unzuverlässigkeit des Chro- nisten in Zeitangaben abgesehen, sich mit der Lorscher Tradition sehr wohl ver-— einigen ließen, und nahm gegen andere Ansichten nur insoweit Stellung, als dies unbedingt notwendig war.
Ein folgender Teil soll daher die Probe auf die Tragfähigkeit dieser Ergeb- nisse machen, indem die Ausgangsgeschichte des selbständigen Klosters Lorsch und insbesondere die Schicksale des Klosters Altenmünster sowie die spätere Tradition nebst den sich daran knüpfenden Kontroversen einer eingehenden Betrachtung unter- zogen werden.
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