Aufsatz 
Beiträge zur Geschichte des Klosters Lorsch : 1. Teil / Friedrich Kieser
Entstehung
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Die hier in Betracht kommenden Erwerbungen liegen nun nördlich und süd- lich von der Meerbach(Swarzaha), wo sie Lorsch gegenüber in die Weschnit- mündet. Sie stellen großenteils Neubruch oder Neurottland(terra ex integro) und Odland dar, das, weil aus der Almende heraus in Privatbesitz genommen, captura, oder wegen seines Anschlusses an schon in Anbau befindliches Knlturland pro prisus(propehensus) oder bifangus(Beifang) und Haftunga(Haftung) genannt wird, aber mit eingehegtem Land an sich nichts zu tun hat.

1) Nr. 232. Udo schenkt am 20. April 765 ad monasterium S. Petriu) cognomi- natum Lauresham seine ganze Habe in Basinsheim vel in eius fine. Dieser letzte Zusatz kann mit Rücksicht auf Nr. 245 nur von dem Westende der Bensheimer Ge- markung und zwar nur von dem Rottlande verstanden werden, das der Stifter erst vor kurzem gewonnen hatte.

2) Nr. 252. Die Gebrüder Stahal, Riphwin und Giselhelm schenken am 3. Mai 766 ad sanctum dei Nazarium martyrem, qui requiescit in corpore in monasterio Lauresham, illum proprisum, qui jacet in illo angulo, ubi Swarzaha intrat in fluvium Wisscoz, cumque propriso omne, quod nobis reliquit genitor noster Liutwinus.

3) Nr. 245. Massa und ihre Söhne Stahal, Giselhelm und Riphwin schenken 774 ad sanctum dei Nazarium unum bivangum vel mastunga(verschrieben für haftunga, wie richtig die Tegernseer Ausgabe hat) cum terra ex integro, qui circumcingitur ab oriente fluvio Swarzaha, a meridie Hepphenheimmere termino, ab aquilone in IV rubis, qui sunt contra ipsum monasterium, ab occasu illo lacu, ubi UÜdo(ex)stirpavit, usque in Wisscoz.

4) Nr. 242. Dieselbe Massa verkaufte 17. April 7790 an Abt Helmerich: quartam partem de insula, quae jacet inter fluvios Wisscoz et Swarzaha, nebst allem ihrem dortigen Besitz.

5) Nr. 244. Dieselbe Massa und ihr Sohn Stahal schenken 22. Juni 780 ad sanctum dei Nazarium martyrem illum bifangum juxta Swarzaha in loco, qui vocatur Foroenbibiloz, quidquid ibi visi fuimus habere et(ex)stirpatum et proprisum ad(ex) stirpandum.

Alle diese teils unangebauten, teils erst seit kurzer Zeit in Anbau genommenen Ländereien liegen also an der Westgrenze der Bensheimer marca die Weschnitz ent- lang und stellen zusammen mit noch anderen Schenkungen, die nicht namentlich aufgeführt sind, jenen oben genannten Saum oder Gürtel dar, der durch seinen Übergang an Lorsch die Gemarkung Bensheim von der Weschnitz abschloß. Die

¹7) Wenn Christ a. a. O. S. 2, IV aus dem Fehlen des hl. Nazarius in Nr. 232 folgert, daß dessen Gebeine damals noch nicht in dem Peterskloster waren, so ist das nach den Feststellungen § 3b unrichtig. Außerdem aber wird auch in Nr. 242 vom 17. April 779 der hl. Nazarius nicht ge- nannt und doch ruhte er damals schon längst in seiner Kirche. Ebenso sind die weiteren Schlüsse, die aus den 5 Urkunden von Christ gezogen werden, großenteils nicht zutreffend. Denn wenn er z. B. S. 51 behauptet, diese Schenkungen sprächen für die erste Anlage des Klosters auf seiner heutigen Stelle und nicht weiter oben an der Weschnitz zu Altenmünster beim Pferdehäuschen, da sie sonst eher diesem gegenüber auf Heppenheimer Mark gemacht worden wären, so frage ich: Wie sollen die Schenker aus Bensheim Güter in der Gemarkung Heppenheim schenken? Und dann werden die Erwerbungen unter Nr. 35 erst zu einer Zeit gemacht, als bereits das Nazariuskloster erbaut bezw. bewohnt war und deshalb das Peterskloster nicht mehr weiter in Frage kam.