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da demgemäß Gundeland am 18. Dezember 777 gestorben und Helmerich 778 ge- folgt sein könnte. Wenn übrigens Gundeland noch in erheblich späterer Zeit als Abt genannt wird, z. B. Nr. 1226 anno XV regni Karoli, so liegt hier offenbar ein Ver- sehen des Abschreibers vor.
Sonach war Ruotgang entweder Juli 763 bis März 764 oder juli 763 bis April 765 erster Abt von Lorsch, wogegen auch die Notiz des Abtskatalogs: Ruth- gangus archiepiscopus et abbas annos II nicht spräche, da im ersteren Falle zwei Bruchteile der Jahre 763 und 764 als ganze Jahre gezählt, im letzteren zwei ganze Jahre in Ansatz gebracht wären, und die Ubertragung der Gebeine des hl. Nazarius nach Lorsch fand März 764 wohl gleichzeitig mit der UÜbersiedlung von 16 Mön- chen aus dem Kloster Gorze unter Gundeland als zukünftigem Abt von Lorsch statt, da eine große Anzahl von Urkunden diese Annahme gegen die Tradition not-— wendig macht.
Nach der Niederlegung seiner Würde eines Lorscher Abtes lebte übrigens Erzbischof Ruotgang nicht mehr lange; denn er starb schon am 6. März 766 und wurde in der von ihm gegründeten Benediktinerabtei Gorze in der Nähe von Metz beigesetzt.
c. Das Nazariuskloster.
Während der Abtszeit Gundelands ist das wichtigste Ereignis die Gründung einer neuen Klosterkirche, die zwar wie die Mutterkirche Altenmünster zu Ehren der Apostelfürsten Petrus und Paulus geweiht wurde, aber, da der hl. Nazarius in ihr seine bleibende Ruhestätte fand, alsbald den Namen Nazariuskirche empfing, trotzdem in offiziellen Aktenstücken ersterer Name noch bestehen blieb. Die Gründe, die der Chronist(S. 6 ff.) für die Notwendigkeit eines umfangreicheren und präch- tigeren Neubaus an gelegenerer Stelle angibt, sind durchaus verständig und einwand- frei. Denn daß der hl. Nazarius alsbald weithin eine große Verehrung genoß und viele fromme Beter und Wallfahrer anzog, wird durch die ungewöhnlich zahlreichen Stiftungen bewiesen, die nach der religiösen Anschauung der Zeit:„date elemosy- nam et omnia munda sunt vobis“ alsbald zu Ehren des Heiligen gemacht wurden.
Hier interessieren uns besonders die Landschenkungen, die auf dem West- saume der benachbarten Bensheimer Gemarkung lagen. Diese hatte, wie die Ur- kunden vielfach bezeugen, ursprünglich an der Weschnitz ihre natürliche Westgrenze gegen die Bürstädter Gemarkung, während sie heute durch einen Streifen Landes völlig von der Weschnitz getrennt ist. Diese unnatürliche Grenze verdankt ihre Ent- stehung einzig und allein Erwerbungen, die an dem rechten(östlichen) Ufer des Baches entlang in der Bensheimer Gemarkung durch das Kloster Lorsch gemacht wurden und damit an die in fine de Bisistat, also auf dem linken Ufer später ent- standene Lorscher Gemarkung übergingen. Der Lauf der heutigen Weschnitz an dieser Stelle verdankt, wie ein flüchtiger Blick lehrt, einer künstlichen Gradlegung sein Dasein, während er ursprünglich weiter westlich und näher an Lorsch in zahl- reichen Windungen vorbeigegangen sein muß, etwa wo jetzt der Landgraben, gleich- falls eine künstliche Schöpfung(des 16. Jahrhunderts), durch eine Wiesenniederung ohne hohe Dämme träge dahinfließt.


