Aufsatz 
Beiträge zur Geschichte des Klosters Lorsch : 1. Teil / Friedrich Kieser
Entstehung
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im 3. oder 4. Jahre Pippins, also 754 oder 755 stattgefunden haben kann. Sonach ist dieser Urkunde keine Beweiskraft für Ruotgangs Abtszeit zuzusprechenu¹).

Nach den beiden anderen Urkunden wäre Ruotgang noch am 22. Juli 764 und 20. April 765 Abt von Lorsch. Bei letzterer Urkunde erscheint wieder in der UÜber- schrift der falsche Zusatz Scto. Rutgando abbate, während es im Texte heißt: ubi dominus Rutgangus archiepiscopus praeesse videtur. Die Zeitangaben der beiden Urkunden stehen nun aber in einem schroffen Widerspruch mit einer größeren An zahl von Urkunden, die Ruotgangs Bruder Gundeland einerseits schon vor dem 22. Juli 764 als Abt von Lorsch bezeichnen, z. B. Nr. 417 12. April, 548 14. März, 549 11. März, 551 14. März(die 4 Urkunden sind von demselben Schreiber Wiglarius aufgenommen) und andererseits ihn auch zwischen 22. Juli 764 und 20. April 765 Abt von Lorsch sein lassen, z. B. Nr. 226 17. November 764, 284 9. April 765, 448 12. April 765(wo übrigens derselbe Wiglarius wie in Nr. 447 14. März, 617 14. März, 674 13. März, 675 14. März 765 als Schreiber erscheint und sicher auch Gundeland als Abt genannt war) und 482 8. Närz 765, ganz abgesehen davon, daß in sehr vielen Urkunden aus der Zeit vom 11. März 764 bis 20. April 765 der Name des Abtes Gundeland einfach deshalb nicht erscheint, weil der Kopist die Urkunden leider nur in stark verkürztem Auszug wiedergab.

Sehr auffällig ist es ferner, daß in beiden Urkunden derselbe Donadeus schon als Schreiber vorkommt, der erst zwischen 778 und 804 wieder öfter als Schreiber genannt wird, so Nr. 186, 206, 216, 230, 330, 450, 467, 541, 603, 708, 761, 951, 972, 1000, und sicher noch öfter genannt worden wäre, wenn der Chronist nicht von Nr. 1100 ab mit wenigen Ausnahmen(Nr. 2002, 2164 und 2312) die Angabe des Schreibers weggelassen hätte, aber aus den angeführten Dokumenten geht doch soviel hervor, daß Donadeus unmöglich schon am 22. Juli 764(Nr. 281) und dann noch am 31. Januar 804(Nr. 216) als Schreiber fungiert haben kann, sondern höchstens von etwa 778 ab, wo er erstmals unter Karl d. Gr. als Schreiber vorkommt(Nr. 459). Will man die beiden also nicht unverdächtigen Dokumente dennoch als glaubwürdig ansehen, so bleibt nur die Annahme übrig, daß Erzbischof Ruotgang und sein Bruder Gundeland gleichzeitig Abte von Lorsch waren, oder vielmehr letzterer so lange als stellvertretender Abt wirkte, bis Ruotgang wegen Geschäfts- überhäufung resignierte, was dann am 20. April 765 geschehen sein müßteis). In diesem Sinne ließe sich vielleicht auch die Angabe des Chronisten S. 6 deuten: Rud- gangus cum ipsius monasterii curam gubernationemque perſse exsequi non posset, ut- pote et ecclesiasticis et regalibus negotiis jugiter occupatus, Gundelandum germanum suum eidem loco praefecit.

Wer dies aber nicht will, muß Ruotgang schon Anfang März 764 abdanken und seinen Bruder Gundeland als Abt folgen lassen¹é). Damit wäre dann auch die Angabe des Abtskatalogs: Gundelandus abbas annos XIII zur Not noch vereinbar,

¹4) Anders Huffschmid, der aber das Wesen des Zusatzes nicht erkannt hat und deshalb die Urkunde um 10 Jahre verjüngt. ¹⁵) Huffschmid a. a. O. kommt infolge Nichtberücksichtigung des ganzen Urkundenmaterials, das allein eine Entscheidung zuläßt, zu einem falschen Ergebnis.

¹6) So Olsner, Jahrbücher des fränkischen Reiches unter Pippin 1871, S. 378 f.