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zarius dorthin verbracht war, aber hier liegen doch offenkundige Nachlässigkeiten des Abschreibers vor, die sich teilweise durch den Zusatz von X oder V zu den überlieferten Zahlenangaben leicht verbessern lassen, ohne daß dadurch freilich ihre Richtigkeit über allen Zweifel ernoben wird. Indessen auch die ganze erste Gruppe lediglich wegen einer unhaltbaren Tradition als unrichtig kopiert anzusehen, geht schlechterdings nicht an.
Sonach widerspricht eine größere Anzahl von Urkunden der Tradition, wo-— nach der hl. Nazarius am 11. Juli 765 nach Lorsch gebracht worden sein soll, und sie ließe sich noch um viele Nummern aus dem 13. und 14. Regierungsjahre Pippins vermehren, wenn wir die wirkliche Zeit dieser beiden Regierungsjahre ansetzen, wie sie auch die den Schenkungsakt aufnehmenden Mönche richtig angesetzt haben, also Nov. 763— Nov. 765. Dann fielen noch vor den 11. Juli 765 die Schenkungen an den hl. Nazarius aus dem Jahre 764 in Nr. 226, 281, 673, 940, 947, 1450, 1521, 1560, 1578, 1602, 2255, 2828 und aus dem Jahre 765 die Schenkungen Nr. 232, 234, 283, 284, 447, 448, 482, 533, 617, 674, 675, 830, 932, 1137, 1278, 1366, 1383/4, 1300, 1505, 1536, 1543, 1552, 1561, 1566, 1568, 1570, 1572, 1574, 1570 etc.
Ich stehe deshalb nicht an, die Überführung der Gebeine des hl. Nazarius mit der Tradition in das erste Jahr nach der Gründung des Klosters(evoluto dehinc anni circulo) zu verlegen, aber gegen die Tradition auf Grund einer großen Anzahl einwandfreier Urkunden als im Jahre 764 erfolgt anzunehmen. Als spätester Termin dieser Übertragung müßte dann der 11. März 764 angenommen werden.
Wie lange war nun Ruotgang Vorsteher des Klosters und wann trat sein Bruder Gundeland an seine Stelle?
In dem Abtskatalog wird die Abtszeit Ruotgangs auf 2 Jahre angegeben und in den Urkunden erscheint Ruotgang als Abt von Lorsch: Nr. 1— 12. Juli 763, Nr. 429— 17. Juli 754 oder 755(da die Tegernseer Ausgabe anno IIII liest), Nr. 281— 22. Juli 764 und Nr. 232— 20. April 765. Von der ersten Urkunde war oben schon die Rede. Die zweite ist überschrieben: Donatio Marcharii in eadem villa (Winenheim) anno III(IIII) Pippini regis, sancto Rutgango provisore und ausgestellt in villa Butthesheimi³) juxta Lobetdenburc. Sie enthält eine Schenkung des Mar- charius zu Weinheim an die Peterskirche in Heppenheim, ohne irgend eine Beziehung zum Kloster Lorsch aufzuweisen. Daß sie unter den Schenkungsurkunden des letz- teren erscheint, ist nur so zu erklären, daß mit der Schenkung der Mark Heppen- heim durch Karl d. Gr. 773 an Lorsch auch die beschenkte Kirche dahin überging und zugleich die Urkunde in das Lorscher Archiv wanderte, gerade so wie die Schenkungsurkunde Ludwigs d. Fr., in der die Mark Michelstadt 815 an Einhard gegeben wurde, bei dem Uebergang dieser Mark an Lorsch 8190 eben dahin kam (C. L. Nr. 19 und 20/21). Der seltsame Zusatz sancto Rutgango provisore(Verweser) ist auf das Konto des Chronisten zu setzen, da Ruotgang erst nach seinem Tode heilig gesprochen wurde, während die Schenkung des Marcharius selbst ganz gut
¹16) Nach Huffschmid a. a. O. ausgegangener Ort östlich von Ladenburg, dessen Namen sich noch in den Botsheimer Wiesen erhalten hat.


