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ad sacrosanctam ecclesiam, an die eingeweihte Kirche des hl. Petrus, quae est con- structa in loco nuncupato Lauresham, in pago Rhenense super fluvium Wisgote, quam nos propter nomen Domini a novos) aedificavimus, ubi praeest vir vene- rabilis Rudgangus archiepiscopus et abbas, ihr Dorf(villam) Hahnheim a. d. Selz zu ewigem Besitz*).
Sonach fällt die Schenkung an die fertige und bereits eingeweihte Peters- kirche auf den 12. Juli 763. Wann die Kirche selbst zu bauen begonnen wurde, geht natürlich aus der Urkunde nicht hervor, ebensowenig wann die Einweihung stattfand. Wenn man aber bedenkt, daß die Urkunde(carta) zu Lorsch von dem Notar(Schreiber) Helmericus iussu Rudgangi archiepiscopi mit Tag und Datum auf- genommen und von 3 Bischöfen mit unterschrieben wurde, so liegt der Schluß nahe, daß die Einweihungsfeierlichkeiten eben durch die Anwesenheit dieser 3 Prälaten mitverherrlicht wurden und demnach nicht lange vor dem 12. Juli 763 stattgefunden haben können. Daß Ruotgang selbst einige Zeit vor der Einweihung der seinem Schutze unterstellten Kirche auf dem praedium des Stifters sich einfand, um die nötigen Vorbereitungen sowohl für die Einweihung der Kirche als die Einrichtung des mit ihr verbundenen Klosters zu treffen, ist selbstverständlich und wird außer- dem durch den Chronisten S. 2 ausdrücklich bestätigt.
Aus alledem ergibt sich, daß das älteste Lorscher Kloster auf der Wesch- nitzinsel etwa Anfang Juli 763 von dem Erzbischof Ruotgang eingeweiht und unter seinen Schutz gestellt wurde, während im Widerspruch mit diesem Ergebnis, zu dem man auch früher schon gelangte, eine andere Ansicht 764 als Gründungsjahr an- nimmt, weil sie die Regierungszeit Pippins im Sinne der falschen Lorscher Tra-— dition ab November 752 berechnetio). Demnach war der Metzer Erzbischof Ruot- gang der erste Schutzherr und Abt des Klosters Lorsch, von dem der Chronist S. 8 mit vollem Recht behaupten konnte, daß er das monasterium Laureshamense a fun-— damento exstruxit. Dieser Ruotgang entstammt einem edlen Geschlecht aus der Gegend von Lüttich. Seit 1. Oktober 742 Bischof von Metz, seit 754 von Papst Stephan II. durch die Verleihung des Palliums zum Erzbischof erhoben, war er einer der ersten politischen Ratgeber Pippins und ein ebenso eifriger Verbreiter des christlichen Glaubens, der das Werk des hl. Bonifatius namentlich durch Stiftung von Benediktinerklöstern weiter führte. So gründete er unter anderem auch die Abtei Gorze bei Metz zwischen 742— 748, die er durch die Obernahme des Klosters Lorsch gleichsam zum Mutterkloster desselben machte. Offenbar veranlaßte die an- erkannte organisatorische Tatkraft dieses Mannes, vielleicht auch eine uns unbe-
8) Dies a novo bezeichnet in der Sprache der Urkunden einen Neubau, nicht die Erneuerung eines alten Baus, wie Urkunde Nr. 13 ausweist, wo die Abtissin Filtisnot ihr monasterium, quod modo a novo aedificavimus, an Lorsch schenkt. ⁹) Wenn Christ a. a. O. S. 10 diesen unzweideutigen Wort- laut dahin umwandelt, daß das Gebäude im Jahre 764, wie er mit der Chronik annimmt, durch die Stifter von Grund aus zu bauen begonnen wurde als Ersatz für eine schon bestandene Peterskirche und darunter die spätere Nazariuskirche versteht, so ist das Gewalttat, die alle daraus gezogenen Fol- gerungen hinfällig macht.
¹1⁰) Man vergleiche darüber Huffschmid a. a. O. Auffällig ist, dass Falk S. 138 Anm. 5 den Chronisten 752 als erstes Jahr des Königs Pippin annehmen lässt, wonach doch 763 als 12. Regierungs- jahr sich ergab.


