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Salbung Pippins die ganze Frankenwelt auf das lebhafteste erregte. Da ferner nicht anzunehmen ist, daß die zahlreichen Stiftungen, die seit der Gründung des Klosters alljährlich gemacht wurden und besonders im 15. und 16. Regierungsjahre Pippins ihren Höhepunkt erreichten, im 17. plötzlich ganz ausgeblieben seien, so bleibt eben nichts anderes übrig als anzunehmen, daß der 400 Jahre später lebende Chronist um irgend einer Tradition oder Berechnung willen beim Kopieren die Ur- kunden aus dem 17. Jahre des Königs Pippin in solche aus dem 16. verwandelte.
Andererseits aber ist es ganz erklärlich, wenn einige Menschenalter nach der Thronbesteigung Pippins die Mönche des Klosters Lorsch das wirkliche Verhältnis nicht mehr genau kannten. Und das war nach der ebenso langen wie ereignis- reichen Regierung des herrschgewaltigen Karls d. Gr. tatsächlich schon der Fall. Denn einige Schenkungsurkunden aus dem 46., also letzten Regierungsjahre Karls d. Gr. zeigen, daß die sie aufnehmenden Mönche die wirkliche Regierungszeit Pippins nicht mehr kannten und deshalb das ganze Jahr 768 als erstes und volle 46 Regierungsjahre Karl d. Gr. zuschrieben. So erscheint in Nr. 1970 ein 5. August und in Nr. 2882 ein 15. März im 46. Regierungsjahre Karls, 2 Daten, die nur mög- lich sind, wenn die Regierungszeit Karls d. Gr. nicht vom 24. September bezw. 9. Oktober(Thronerhebung zu Noyon), sondern vom 1. Januar 768 an gerechnet wird, da das wirkliche 46. Regierungsjahr Karls am 24. Sept. bezw. 9. Okt. 813 be- ginnt und am 28. Jan. 814 endet, also weder der Monat März noch August in ihm vorkommen kann. Demgemäß ist dann auch das Datum in Nr. 1107(24. Nov. anno 46 Karoli) zu behandeln.
Dieser Beweis aus den Urkunden wird durch die Angabe des Abtskatalogs: dcclxVIII Karlus imperator annos XIVI und ebenso am Ende: Karlus imperator XIVI vollinhaltlich bestätigt. Es unterliegt daher keinem Zweifel, daß schon am Ende der Regierung Karls d. Gr. in Lorsch eine Tradition bestand, die dem König Pippin nur 16 Jahre(752— 767) und Karl d. Gr. volle 46 Jahre(768—813) zuwies, wobei die kleinen Bruchteile im Anfang der Regierung Pippins(Nov./Dez. 751) und am Ende der Regierung Karls(1—28. Jan. 814) als unerheblich außer Berechnung bleiben konnten. Diese an sich falsche Tradition mußte dann aber später zu einem verhängnisvollen Widerspruch mit einem nicht geringen Teil von Urkunden führen, der allenthalben noch unausgeglichen zutage tritt.
Ludwig der Fromme endlich wurde am 11. Sept. 813 in der Marienkirche zu Aachen als Mitkaiser und Nachfolger in allen Reichen bestimmt und starb am 20. Juni 840. Sein 1. Regierungsjahr als Kaiser könnte also vom 13. September 813 bis 12. September 814 und sein 27. und letztes vom 13. September 830 bis 20. Juni 840 laufen. Indessen ist es nicht wahrscheinlich, daß neben der alles über- ragenden Persönlichkeit Karls die kurze Zeit der Mitregentschaft seines Sohnes in den Urkunden irgendwie sich äußert. Deshalb muß wohl das Datum in der Schen- kungsurkunde Nr. 515, 20. Sept.¹) anno XXVII regni domini Ludowici, von Ludwig dem Deutschen verstanden worden, und andererseits kann die Schenkung Michel- stadts an Einhard(11. Januar anno I imperii Ludowici in C. L. Nr. 10) nur auf
4) Die Mannheimer Ausgabe hat fälschlich 20. Oktober.


