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Als Fixpunkt, von welchem die ganze Grenzabsetzung ausgeht, wird hier ein rubus, Brombeerstrauch oder Rotdorn, genannt, der von der im Bau begriffenen Nazariuskirche aus südlich lag und zwar inter partem sancti Petri. Dieser letztere Zusatz ist aber ganz unverständtich, wenn nicht der St. Petersteil d. h. das alte Klostergut der Peterskirche südlich von diesem Fixpunkte lag, der Fixpunkt selbst also zwischen der Nazariuskirche im Norden und dem Petersteil im Süden.
Daraus geht deutlich hervor, daß das Kloster Altenmünster, d. h. das praedium des Grafen Kankor und der Williswinda mit der alten Peterskirche nicht auf den Kreuzwiesen, die direkt östlich von dem Nazariuskloster liegen, gesucht werden kann, sondern südlich von diesem Fixpunkte gelegen haben mußé).
Wo ist aber dieser Fixpunkt zu suchen? Christ verlegt ihn an das Südende des Lagerfeldes, d. h. an den sogenannten Sachsenbuckel, etwa 2 ½ km südlich von Lorsch. Dieser Ansatz kann wohl als richtig gelten, da in der Folgezeit an dieser Südostecke der Bürstädter Gemarkung keine weiteren Schenkungen mehr an das Kloster Lorsch erfolgten und die Grenze der Bürstadt-Lorscher Gemarkung hier an das Lampertheimer Gescheid und damit an die Grenze des Lobdengaus anstößt, der zum Sprengel des Bistums Worms gehörte, während Lorsch im oberen Rheingau und damit im Erzbistum Mainz lag. Dies wird besonders noch durch mehrere Grenz- steine wahrscheinlich gemacht, die im Jahre 1721 anstelle alter Grenzzeichen gesetzt wurden, welche die uralte Gau- und zugleich Gemarkungsgrenze als Grenze zwischen Lorsch und Lampertheim erneut festlegten(weiteres davon im II. Teil).
Jedenfalls aber muß der rubus in der Südostecke der späteren Lorscher Gemar- kung, also entweder am Sachsenbuckel oder etwas westlich davon gelegen haben, da die Grenzbeschreibung von ihm aus direkt östlich und direkt nördlich weitergeht. Nach Osten lief demnach die Grenze der Schenkung auf die Weschnitz zu und in ihr etwas abwärts bis zu dem Punkte, wo ehedem die Gemarkung Bensheim in ihrem südwestlichen Ende an die Weschnitz reichte, d. h. bis zu der jetzt Lorsch ge- hörigen Parzelle„Im Kirschenflecken“*). Nach Norden zog die Grenze von dem Fixpunkte aus als Lachweg größtenteils wohl durch Wald und bildete so die auch jetzt noch bestehende westliche Grenze der Gemarkung Lorsch, ließ also den Lorscher Wald westlich davon liegen. Auf ihrem Zuge schnitt sie die alte Heerstraße Worms— Bürstadt—- Bensheim bei einem hölzernen Kreuz, das westlich von Lorsch stands), und strebte einer kleinen Erderhöhung(monticulus) zu, die eine natürliche Grenze dar- stellte. Diese Erhöhung ist östlich von Kleinhausen zu suchen, wo auch jetzt noch die Lorscher Gemarkungsgrenze vorbeigeht, etwa zwischen den Parzellen„In der Durchheck“ und„In der Elendsbruderschaft“, während Christ sie weiter östlich in der„Saulache“ ansetzt, was der von ihm selbst angenommenen Westgrenze der Ge- markung Lorsch nicht entspricht. Von diesem monticulus endlich lief die Grenze
6) Christ sucht entsprechend seiner Annahme, daß das alte Peterskloster auf der Lorscher Düne lag, die pars s. Petri oder das patrimonium Petri im sog. Lagerfeld, wird aber dadurch dem Wortlaute der Urkunde nicht gerecht, da er den rubus im Süden desselben ansetzt. ⁷) Näheres hierzu unter§ 3.
8) Wenn Christ l. c. S. 11, Anm. 11 die Möglichkeit offen läßt, daß dies Kreuz östlich von Lorsch bei den Kreuzwiesen gestanden haben könne, so ist dies nach dem ganzen Wortlaut der Ur- kunde unverständlich.


