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geschlossen, bei jedem höheren Wasserstande ungehindert aus ihrem Bette trat und gewiß auch diese Niederung überflutete wie das ganze sumpfige Gebiet bis hinüber an die Sanddüne, auf der das Nazariuskloster errichtet wurde. Auch ist gar kein Grund abzusehen, warum Williswinda gerade auf diesem ungünstigen Gelände eine Kirche errichtet haben sollte, wenn in unmittelbarster Nähe doch ein hochgelegenes, gesundes und sehr geeignetes Baugelände, das ebenfalls ihrer Familie gehörte, zur Errichtung eines Gotteshauses förmlich einlud. Alle diese Bedenken aber fallen weg, wenn das praedium der Williswinda in weiterer Entfernung von letzterer Stelle lag, wenn daselbst ein herrschaftlicher Gutshof bestand und das Gelände wegen seiner höheren Lage gegen Oberflutungen viel besser geschützt war, wie dies alles bei dem Gelände südöstlich von Seehof wirklich zutrifft.
Diese oder ähnliche Bedenken mögen denn auch der Anlaß gewesen sein, daß Gieß auf Grund seiner Ausgrabungen am Seehofz) die Vermutung aussprach, auf der Kreuzwiese könne vielleicht die bisher vergeblich gesuchte Grabkapelle des Königs Ludwig des Jüngeren gestanden haben, die den Namen varia ecclesia führte. Nach dem Lorscher Chronisten(S. 54) ordnete nämlich Ludwig der Deut- sche, als er im Sterben lag, seine Bestattung im Lorscher Kloster an(ibidem sepeliri se moriens praecepit) und sein Sohn Ludwig der jüngere führte diese An- ordnung auch aus(patrem in Laureshamensi monasterio tumulavit, wie derselbe Chro- nist S. 76 berichtet). Nach seinem Tode, 20. Januar 882, wurde sodann Ludwig d. J. in der von ihm mittlerweile erbauten Grabkirche neben seinem Vater beigesetzt. Die Worte des Chronisten S. 82:„Ludowico rege Germaniae, filio Ludowici, defuncto et juxta patrem apud Lauresham in ecclesia, quae dicitur Varia, quam ipse huius rei gratia construxerat, sepulto“ lassen im Zusammenhange mit den anderen Notizen sehr wohl die Deutung zu, daß der Vater zunächst interimistisch in dem Kloster Lorsch selbst beigesetzt, später aber, nach Erbauung der ecclesia varia bei Lorsch, in diese zu dauernder Ruhe übertragen wurde, und somit Vater und Sohn außer-— halb des Klosterbezirks in eigner Grabkirche ruhten.
Freilich verhehle ich mir nicht, daß die Notizen über die Bunte Kirche, die Falk a. a. O. S. 184 zusammengestellt hat, dieser Ansicht teilweise widersprechen. Diese Grabkirche bestand noch im Jahre 1320. Denn nach einer Urkunde aus diesem Jahres) schenken die Eheleute Kulmann und Gudel, genannt zu den Linden, in Worms mit Vorbehalt lebenslänglicher Nutznießung und kinderlosen Absterbens ihre sämtlichen Güter an das Kloster Lorsch und ordnen weiter an, daß nach dem Ableben des einen von ihnen 1 Morgen Wingerts zu Hemsbach„der Kapellen gnannt Vehenkirch“ zustehen und von dem Einkommen daraus der Kustos zu Lorsch eine Wachskerze machen lassen solle. Daß dies feh oder vech mhd. bunt bedeutete, ist bekannt.
Das letzte Wort in dieser Frage werden vielleicht erst die Ausgrabungen sprechen, die Gieß jetzt innerhalb des Klosterbezirks vornimmt und hoffentlich auch noch einmal auf die Kreuzwiese ausdehnt. Dieselben verliefen bis jetzt für die Auffindung der Grabkirche ergebnislos, wie mir Gieß freundlichst mitteilte. Da
2) Vom Rhein 1905 Nr. 1 u. 2. ³) Dahl, Urkunden S. 122 Nr. 68, Wagner a. a. O. I S. 127 und II S. 507(von Schenk).


