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zuverstehenden Zweck der Schenkung enthält. Denn sie ist unter sämtlichen Urkunden des Lorscher Kodex und insbesondere unter den Urkunden, die während der Erbauung des neuen Klosters gemachte Schenkungen enthalten, die einzige, die eine solche Bestimmung der Schenkung aufweist. Das muß doch etwas sein, was mit den sonst üblichen formelhaften Angaben nichts zu tun hat. Höchst will- kürlich übersetzt daher Christ: Thuringbert schenkte zur Ausstattung des hl. Ortes und Bereicherung der dortigen Klosterbrüder etc. statt: Thuringbert schenkte an den hl. Ort und die dortigen Klosterbrüder den Beifang etc. zur Errichtung eben des Klosters um den hl. Nazarius.
Zur weiteren Ausstattung des zu erbauenden Klosters schenkt dann noch der- selbe Thuringbert in derseiben Unkunde l mansus, 1 Wiese und 6 jurnales Acker- land. Und beweist endlich diese Urkunde nicht klipp und klar, daß zur Zeit der Schenkung schon ein hl. Ort, d. h. eine Kirche mit Kloster vorhanden war, in welchem der hl. Nazarius in corpore ruhte bzw. eine regelrechte Brüdergemeinschaft unter ihrem Abte Gundeland Gott und dem Peiligen diente?
Das praedium des Grafen Kankor, auf welchem die Kirche des hl. Petrus steht, und in welcher der hl. Nazarius in corpore ruht, hat also mit dem mansus seines Bruders Thuringbert, auf welchem für den hl. Nazarius eine Kirche erst erbaut werden soll, ganz und gar nichts zu tun.
Damit glaube ich auch den urkundlichen Beweis erbracht zu haben, daß die älteste Klostersiedlung(Altenmünster) an ganz anderer Stelle lag als das Tochter- kloster des hl. Nazarius, und daß die gegenteilige Ansicht Christs unhaltbar ist. Weitere Beweise sollen in anderem Zusammenhange noch folgen.
§ 2. Der Ort der ältesten Klosteranlage Altenmünster.
Die älteste Lorscher Klosteranlage wurde früher allgemein auf der Trümmer- stätte südöstlich vom Seehof gesucht, bis v. Schenk sie 1878 auf die Kreuzwiese direkt östlich von dem heutigen Klosterbezirk verwies. Da ich diese Ansicht und. ihre Grundlagen!) in einem nachfolgenden Teile im Zusammenhange behandeln werde, so stelle ich mich einstweilen auf den älteren Standpunkt und suche alle die Momente herauszuheben, die für die Lage von Altenmünster beim Seehofe sprechen.
Zunächst erscheint die tiefgelegene und feuchte Niederung der Kreuzwiese wenig geeignet für die Anlage einer größeren herrschaftlichen Wohnstätte, die wir auf dem praedium der Gräfin Williswinda annehmen müssen, da sie daselbst eine Kirche doch wohl auch zu ihrem und ihrer Familie gelegentlichen Gebrauche er- richten ließ. Um wie viel ungünstiger aber muß dies Gelände in der fränkischen Zeit gewesen sein, wo die Weschnitz, noch durch keine hohen Dammanlagen ein-
¹) In Wagner, die geistlichen Stifte im Großherzogtum Hessen, II. B. 1878 S. 504 ff., Hess. Quartalblätter 1905 S. 588 und 1906 S. 19—20. Dazu Kofler, Lorscher Ausgrabungen, Pess. Quartal- blätter 1883 Nr. 1 und 2 sowie Archiv für Hess. Geschichte XV S. 723 f. nebst beigefügtem Plan, und Frohnhäuser, Altenmünster, in Hess. Quartalblätter 1877 Nr. 1 S. 16 f.


