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Der Lateiner kennt iterative Formen des Realis nicht; er fasst solche Wiederholungen in der Gegenwart und Vergangenheit rein temporal auf. Eine derartige Auffassung ist auch dem Deutschen und Griechen neben der konditionalen möglich: a) cum quid habeo, do so oft ich etwas habe, gebe ich es bnraun ra eν, 210 G*;
b) cum quid habebam, dabam so oft ich etwas hatte, gab ich es bndre ri ⁸e οι, 20:doOvy.
Die allgemeinste Form des Realis ist die, dass die Bedingung mit den verallgemeinernden Pronomina oder Adverbia eingeleitet wird(besonders mit: wer, was). Beispiel: Wohin du nur immer fliehst, Gott wird dich sehen. Quocunque fugies, deus te videbit. Weniger allgemein hiesse der Bedingungssatz: si quo fugies, wenn du irgendwohin fliehst. Hostes, quotquot erunt, non timebimus, weniger allgemein: hostes si quot erunt non timebimus. Griechisch: öorto dν εe(ã). 00R driςα ⁵ες!L480 ʃ) 0400.
Der deutsche Konditionalis. An Stelle des Konjunktives Imperf. Act. in poten- tialen und irrealen einfachen Sätzen, sowie in den Folgesätzen(nicht Bedingungs- sätzen!) der irrealen und potentialen Bedingungsart ist die Umschreibung mit würde und dem Infinitiv zulässig; doch sollte man hiervon bei Verben der starken Konjugation, insoweit deren Konjunktiv keine Zweifel aufkommen lässt, keinen Gebrauch machen. Die Umschreibung des Konj. Imperf. in den genannten Fällen sollte auf die Verba beschränkt sein, deren Konj. Imperf. sich vom Ind. nicht unterscheidet; also: Ohne Deine Hülfe würden wir zu Grunde gehen; aber: Im Falle der Not käme ich Dir gern zu Hülfe. Auch der Irrealis der Vergangenheit kann umschrieben werden durch würde und den Infinitiv Perf. Doch wendet man für diese schwer- füllige und unschöne Form besser den Konj. Plusquamp. an; z. B. wenn nicht Cäsar da- zwischen gefahren wäre, würden die Germanen ganz Gallien überschwemmt haben; dafür sagt man schöner: hätten die Germanen ganz Gallien überschwemmt.
Im Konj. Imperf. des Passivs sind natürlich die Formen mit würde nicht zu umgehen, da dieser Modus einzig mit ihnen gebildet wird.
Zu bemerken ist hier noch, dass der Konj. Fut. I und II auch mit würde gebildet wird, wenn die Formen von werden im Konj. und Ind. gleichlauten; also: ich erklärte, ich würde, du werdest, er werde, wir würden, ihr würdet, sie würden dies thun oder gethan haben.
Der Erwähnung bedarf es auch, dass an Stelle des konjunktionalen Bedingungssatzes, ein Nebens. mit invertierter Wortstellung, d. h. ein Nebens., in dem das Subj. dem Präd. nachfolgt, stehen kann; seinen Charakter verliert— was für die fremden Sprachen von Be- deutung ist— der Bedingungssatz darum nicht. Beisp.: Wenn Cäsar uns nicht zu Hülfe kommt, so müssen wir auswandern. Dieser Satz lautet mit Inversion: Kommt Cäsar uns nicht zu Hülfe, u. s. w.
Nicht selten wird bei dem Realis das Eintreten der Folge an das Eintreten der einen oder der anderen Bedingung geknüpft. Beisp.: die Sache ist leicht, wenn wir bleiben oder wenn wir aufbrechen; oder: mögen wir bleiben oder aufbrechen; oder: sei es, dass wir bleiben, oder dass wir aufbrechen; res facilis est seu manemus seu proficiscimur(realer Fall, also Indikativ). Caes. V 31, 2.¹)
¹) Wie nach si das ali des Pronomens wegfällt, so auch nach sive(seu) vergleiche z. B. Caes. VII 36, 3. 3*½


