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2 (1898)
Entstehung
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entsprechenden Adverbium oder auch in einem Adverbialsatz, d. h. einem Nebensatz, der das betreffende Adverbiale vertritt: Wer hat die Germanen gerufen? Die Sequaner. Die Er- kundigung erstreckt sich hier auf das Subjekt des Rufens; daher steht der Begriff Sequaner, der uns über das Subjekt des Rufens aufklären soll, im Nominativ. Wann haben die Se- quaner Ariovist gerufen? Damals. Die Antwort besteht in einem Adverbium der Zeit, weil wann ein Interrogativadverbium der Zeit ist. Die Antwort könnte auch lauten: Vor Cäsars Ankunft in Gallien(Adverbiale der Zeit), oder da das Adverbiale der Zeit durch einen Ad- verbialsatz der Zeit vertreten werden kann: Bevor Cäsar nach Gallien kam.

2. Die Satzfragen. Hier wird gefragt, ob der eine Begriff vom anderen auszusagen ist, oder ob dem genannten Subjekte das Prädikat mit seinen näheren Bestimmungen zukommt (daher auch die Bezeichnung Prädikatsfrage). Die Antwort erfolgt in einem Urteilssatze (daher die Bezeichnung Satzfrage), der negative oder affirnative Form hat und dessen Subjekt und Prädikat dasselbe wie im Fragesatze sein muss. Statt mit einem ganzen Satze kann auch mit ja oder nein auf die Satzfrage geantwortet werden. Hat Ariovist an den Gesandten treulos gehandelt? Er hat an ihnen treulos gehandelt, oder kürzer: ja. Bei der Satzfrage kann der Fragende zum Ausdruck bringen, welche Antwort er erwartet. Fügt der Fragende seiner Satzfrage ein nicht hinzu, so sagt er damit, dass er die Antwort ja erwartet. Haben nicht die Germanen den Ariovist gerufen? Antwort: ja, sie haben ihn gerufen. Durch die Einschiebung vondoch nicht,doch wohl nicht,doch nicht etwa drückt der Fragende aus, dass er die Antwort nein erwartet. Ihr habt doch nicht die Germanen zuerst angegriffen? Es wird erwartet: nein, wir haben die Germanen nicht zuerst angegriffen.

3. Die Doppelfrage. Mit der Satzfrage soll ermittelt werden, ob dem Subj. das Prä- dikat mit seinen näheren Bestimmungen zukommt. Es kann auch gefragt werden, ob dem Subjekt dieses oder jenes Prädikat mit seinen näheren Bestimmungen zukommt; dann findet eine Doppelfrage statt. Werden wir bleiben oder werden wir fliehen? Zum Wesen der Doppel- frage gehört es, dass die beiden Prädikate sich gegenseitig ausschliessen; beide können nicht zugleich dem Subj. zukommen. Hat Ariovist so aus Bosheit oder aus Unverstand gehandelt? Dem Subj. Ariovist kann nicht das aus Unverstand handeln(Präd. mit seiner näheren Be- stimmung, einem Adverbiale des Grundes) und das aus Bosheit handeln zugleich beigelegt werden. Eine Doppelfrage liegt auch vor, wenn gefragt wird, ob dem Subj. das Präd. zukommt oder nicht zukommt. Gewöhnlich wird dann von einer Wiederholung des Präd. abgesehen. Hat Ariovist aus Bosheit so gehandelt oder hat er nicht aus Bosheit so gehandelt? kürzer: Hat Ariovist aus Bosheit so gehandelt oder nicht?

4. Rhetorische Fragen. Sie können Wort-, Satz-(auch auf ja und nein gestellte), Doppel- und begehrende(vergl. das folg.) Fragen sein; äusserlich unterscheiden sie sich von den eigentlichen Wort-, Satz-, Doppel- und begehrenden Fragen nicht: ihr Wesen besteht vielmehr darin, dass man auf sie überhaupt keine Antwort erwartet; häufig richtet sie der Sprechende an sich selbst oder überhaupt nicht an bestimmte Personen. Die rhetorischen Fragesätze sind Urteilssätze, für die man in der Lebhaftigkeit der zusammenhängenden Rede die Form der Frage benutzt. Da es für sie mithin keine äusseren Kennzeichen gibt, so ist zu merken, dass sie nur in zusammenhängender Rede vorkommen; diese erfährt, da man keine Antwort auf die Frage erwartet, keine Unterbrechung.

5. Eine besondere Art der Fragen bilden die sogenannten begehrenden Fragen (Coniunctivus deliberativus im Lat.). Sie werden im Deutschen mit dem Hülfszeitwort sollen gebildet. Die begehrende Frage kann selbst wieder eine Wortfrage, eine Satzfrage, eine Doppelfrage oder eine rhetorische Frage sein. Was soll ich thun? Soll ich dies thun? Soll

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