Druckschrift 
2 (1898)
Entstehung
Einzelbild herunterladen

8

aussagen kann. Ariovist soll zur Unterredung kommen; d. h. der Satzurheber verlangt, dass er von dem Begriff Ariovist den Begriff kommen aussagen kann, dass er sagen kann: Ariovist, kommt. Da der Befehl nur eine Vorstellung des Satzurhebers zum Ausdruck bringt, so wird bei ihm in bestimmten Fällen der Konj. hortativus verwendet, nämlich wenn er in der 3ten Person Sing. des Praes. gegeben ist. Sein Name sei vergessen! Da sich die 3te Pers. Plur. Konj. Praes. von der entsprechenden Form des Ind. nicht unterscheidet, so findet meist. Umschreibung mitsollen statt. Die Kinder sollen ihre Eltern ehren! Auch Befehle, die mehrere an sich richten, oder einer ergehen lässt, indem er sich selbst bei, der Aufforderung mit einbegreift, werden durch den Konj. Praes. ausgedrückt. Gehen wir!(Beachte die Wortstellung!) Häufig wird dieser Konj. durch das Hülfszeitwort lassen oder wollen um- schrieben. Wir wollen sein ein einig Volk von Brüdern! Lasst uns beten! Für Befehle an die 2te Person des Singulars und Plurals gibt es eine besondere Aussageform, den Imperativ.

In Nebensätzen, welche einen Befehl enthalten, findet sich der Konj. hortativus nicht, sondern nur die Umschreibung mit sollen oder mögen. Cäsar sagte zu den Gesandten, dass sie nach drei Tagen wiederkommen sollten oder möchten.

3. Einräumungssätze ¹). Der Satzurheber wünscht, dass die Verbindung eines Begriffes mit einem anderen in Aussageform einmal als richtig angenommen wird, um ihr dann eine andere entgegenzustellen. Der Tod mag ein Übel sein; dennoch ist er nicht das grösste. Der Satzurheber wünscht, dass die Aussageein Ubel sein, die in betreff des Begriffes Tod gemacht wird, einmal als richtig angenommen wird, um dann dieser Aussage die Aussagenicht das grösste Ubel sein entgegenzustellen. Zur Bezeichnung einer Einräumung oder eines Zugeständ-

nisses verwendet man den Konj. der Haupttempora Coniunct. concessivus. Es sei so; dennoch hat Cäsar an den Germanen schnöde gehandelt. Der konz. Konj. ist im Deutschen selten; meist erfolgt die Umschreibung mit mögen. Die Germanen mögen treulos gewesen sein, dennoch haben sie solche Behandlung nicht verdient. Ein Hauptsatz mit dem konz. Konj. lässt sich meist dem ihm gegenübergestellten Hauptsatz mit den Konjunktionen obwohl, wenn auch unterordnen. Obwohl die Germanen treulos gewesen sind, so haben sie dennoch eine solche Behandlung nicht verdient.

Auch in Nebensätzen kommt der konz. Konj. vor. Was auch komme, ich lande in Britannien. Wie bei dem Konzessiv in Hauptsätzen, ist auch hier die Umschreibung mit mögen der Deutlichkeit halber bevorzugt.

4. die begehrenden Fragesätze(Coniuntivus deliberativus); vergl. das folgende.

C. Fragesätze. Sie zerfallen 1) in Wortfragen, 2) in Satz-(besser Prädikats-)-fragen, 3) in rhetorische Fragen, 4) in Doppelfragen, 5) in begehrende Fragen.

1. Wortfragen. Der Satzurheber fragt entweder, auf was für einen Begriff der ausgesagte Begriff zu beziehen ist. Wer ruft? Auf welchen Begriff ist der ausgesagte Be- griff rufen zu beziehen? Oder er fragt nach einem Satzteil, der den einen der beiden Be- griffe näher bestimmt. Wann ist Cäsar gestorben? Der ausgesagte Begriff Sterben soll zeitlich näher bestimmt werden. Welcher Mensch wagt dies? Der Begriff, der den Gegen- stand der Aussage bildet, soll näher bestimmt werden. Fragen, in denen sich die Erkundigung nicht auf das Prädikat, sondern auf einen zu diesem gehörigen Satzteil bezieht, heissen Wort- fragen; sie werden eingeleitet durch Interrogativpronomina oder-adverbia. Die Antwort auf Wortfragen besteht nicht in ja oder nein, sondern in der Angabe eines Begriffes, der in gleichem Kasus mit dem Interrogativpronomen steht, oder in einem dem Interrogativadverbium

¹) Dass die Einräumungssätze unter die Begehrungssätze zu rechnen sind, zeigt auch das Griechische: goro rodro es mag sein!