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3. Er betont, dass es unter Umständen möglich(gewesen) wäre, den einen Begriff vom andern auszusagen. Der Baum hätte geblüht, d. h. es wäre möglich gewesen, den Be- griff blühen von dem Begriff Baum auszusagen und zwar unter gewissen Bedingungen, z. B. wenn nicht nochmaliger Prost eingetreten wäre. Es wird in diesem Falle der Konj. der Nebentempora verwendet. Er heisst Irrealis, weil er ausdrückt, was unter einer gewissen Bedingung eintreten würde oder eingetreten wäre, in Wirklichkeit aber nicht eintritt oder eingetreten ist; da sich die Bedingung meist nur durch einen Nebensatz ausdrücken lässt, so steht dieser Konj. meist im Satzgefüge und zwar im Haupt- und Nebensatz. Man unter- scheidet dabei 1) einen in der Gegenwart nicht vorhandenen Fall, z. B. wenn ich etwas von Cäsar wollte, käme ich zu ihm; 2) einen in der Vergangenheit nicht eingetretenen Fall, z. B. wenn Cäsar die Gallier im Stich gelassen hätte, so hätten die Germanen ganz Gallien besetzt.
Den Irrealis in einem einfachen Satze kennt der Deutsche bei den Adverbien fast und beinahe; sonst kommt er noch bei Adverbialia mit der Praeposition„mit“ oder„ohne“ vor. Beinahe wäre Ariovist gefangen worden. Ohne Cäsars Hülfe(d. h. wenn nicht Cäsar geholfen hätte), wären die Gallier nicht im Besitz ihres Landes geblieben. Da der Lateiner den Irrealis nur im Satzgefüge kennt, so muss im Lateinischen bei prope und paene der Indikativ stehen. Auch in Nebensätzen findet sich der Irrealis. Ich bin überzeugt, dass ohne Cäsars Hülfe die Gallier aus ihrem Lande verdrängt worden wären.
B. Begehrungssätze. Der Satzurheber begehrt, dass er den einen Begriff von dem andern aussagen kann, z. B.: Möge der Baum blühen. Der Satzurheber begehrt es, den Begriff blühen mit dem Begriffe Baum in Aussageform verbinden zu können. Die Begehrungssätze zerfallen in:
1) Wunschsätze. Der Satzurheber spricht den Wunsch aus, dass der eine Begriff von dem andern ausgesagt werden kann. Der einen Wunsch, der doch nur eine Vor- stellung des Satzurhebers ist, ausdrückende Konj. heisst Konj. optativus. Ein Wunsch, dessen Erfüllung nach Auffassung des Satzurhebers in der Gegenwart möglich ist, wird durch den Konj. Praes. ausgedrückt: Gott schütze Deutschland. Häufig erfolgt die Umschreibung mit mögen im Praes. Einen mit geringerem Vertrauen oder grösserer Bescheidenheit geäusserten Wunsch drückt der Deutsche durch den Konj. Imperf. aus. Käme doch die lang erhoffte Ge- nesung; hierfür kann man auch sagen: möchte doch die langersehnte Genesung kommen. Diese Ausdrucksweise fehlt dem Lat., da für ihn der Konj. Imperf. den in der Gegenwart unerfüllbaren Wunsch ausdrückt. Dasselbe bezeichnet häufig der Konj. Imperf. im Deutschen. Käme uns doch Cäsar zu Hülfe. Lässt sich diesem Satze dem Zusammenhange nach ein: Cäsar kommt uns aber nicht zu Hülfe entgegenstellen, so drückt dieser Konj. Imperf. den in der Gegenwart unerfüllbaren Wunsch aus; mit anderen Worten: Im Deutschen hat der Zu- sammenhang darüber zu entscheiden, ob wir einen durch den Konj. Imperf. ausgedrückten Wunsch als einen in der Gegenwart unerfüllbaren oder einen mit weniger Vertrauen und Be- stimmtheit geäusserten Wunsch aufzufassen haben; dagegen ist der im Konj. Imperf. stehende lateinische Wunschsatz stets ein Irrealis der Gegenwart. Soll der Wunsch als ein in der Vergangenheit unerfüllter bezeichnet werden, so wird der Konj. Plusqu., der(Irrealis der Vergangenheit), gebraucht. Hätten wir doch niemals den Ariovist über den Rhein gerufen.
Der Konj. optativus findet sich auch in Nebensätzen nach den Verben, die eine Willensthätigkeit bezeichnen: wünschen, fordern, befehlen, bitten u. s. w.; er stellt dann die Handlung des Nebensatzes als vom Subjekt des regierenden Satzes beabsichtigt, begehrt, ge- wünscht dar.(äsar bat, dass Gesandte käůmen. Das Kommen wird als von der bittenden Person erstrebt bezeichnet.
2. Befehlssätze. Der Satzurheber verlangt, dass er den einen Begriff von dem andern


