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2 (1898)
Entstehung
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III. Die unabhängigen Urteils-, Begehrungs- und Fragesätze¹).

Vorbemerkung. Ein Satz entsteht dadurch, dass jemand der Satzurheber von einem Gegenstande etwas aussagt, oder allgemeiner: dass man von einem Begriff einen anderen aussagt, z. B. der Baum ist grün. Hier wird von dem Begriff Baum der Begriff grün sein ausgesagt. Das Verhältnis des Satzurhebers zur Aussage des einen Begriffes von dem anderen kann ein dreifaches sein. Daher unterscheiden wir drei Arten von Hauptsätzen: Urteilssätze, Begehrungssätze und Fragesätze.

A. Urteilssätze. Der Satzurheber urteilt darüber, ob der eine Begriff von dem anderen auszusagen ist.

1. Er behauptet, dass der eine Begriff vom anderen auszusagen ist(reales Urt.) der Baum grünt. Da der Satzurheber der Ansicht ist, dass die Aussage des einen Begriffes vom anderen wirklich zutrifft, nimmt er den Modus der Wirklichkeit, den Ind.

2. Er betont, dass möglicher Weise der eine Begriff von dem anderen auszusagen ist. Der Konj., der in diesem Falle verwendet wird, ist der Konj. der Nebentempora und heisst Potentialis. Er dient dazu 1) eine ausgesagte Handlungsweise als möglicher Weise ein- tretend hinzustellen: z B. vielleicht dächte noch mancher so, d. h. es besteht die Möglichkeit, dass noch mancher so denkt. Häufig tritt die Umschreibung mit möchte, könnte ein, z. B. so möchte, könnte noch mancher denken. 2) um eine an sich zweifellose Behauptung in be- scheidenere Form zu kleiden, z. B. ich dächte wohl. Wer wüsste nicht? Wer hätte nicht, gehört? Meist erfolgt auch hier Umschreibung und zwar mit möchte, dürfte, könnte, sollte z. B. Eine solche Behauptung möchte ich nicht aufstellen; bescheidener als: Eine solche Be- hauptung stelle ich nicht auf. Wer möchte dies behaupten?(statt Wer behauptet dies?) Ich sollte meinen(statt Ich meine). Dahin gehören auch die unpersönlichen Ausdrücke, deren Prädikat sein mit einem Adjektiv bildet. Es wäre billig, zu weitläufig; diese Formen heissen doch nichts anderes als: Nach meinem bescheidenen Urteil ist es billig, zu weitläufig u. s. w. Hier ist nach Heranbringen des lateinischen Potentialis festzuhalten: 1) der Lateiner gebraucht als Potentialis den Konj. Praes. oder Perf., der Deutsche den Konj. Imperf. oder Plusqu. 2) Der Lateiner nimmt abweichend vom Deutschen nicht den Potentialis, sondern den Ind. bei den Verben, die selbst schon die Aussageweise üändern, wie können und müssen; ebenso- wenig bei den obengenannten Fragen undzunpersönlichen Ausdrücken.

Auch in Nebensätzen erscheint der Potentialis. Wer euch so sprechen hörte, der möchte euch Glauben schenken. Wichtiger als dieser Potentialis ist ein anderer. Er steht- nach den Verben des Sagens und Empfindens namentlich in Folge- und Relativsätzen, denen eine Negation vorausgeht; er bezeichnet die Möglichkeit und kann durch Einschiebung von Ausdrücken wie:es besteht(bestand) die Möglichkeit, dass beseitigt werden. Beisp.: Gegen- wart: Ich kenne keinen, der dies thäte, d. h. ich kenne keinen, bei dem die Möglichkeit be- steht, dass er dies thut. Aristides ist zu gerecht, als dass er dem Hasse seiner Mitbürger entginge als dass die Möglichkeit besteht, dass er dem Hasse entgeht. Vergangenheit: Ich habe keinen kennen gelernt, der dies gethan hätte, d. h. ich habe keinen kennen gelernt, bei dem die Möglichkeit bestand, dass er dies that. Aristides war zu gerecht, als dass er dem Hasse seiner Mitbürger entgangen wäre als dass die Möglichkeit bestand, dass er dem Hasse seiner Mitbürger entging. Der Konj. Imperf. bezeichnet also die gedachte Möglichkeit, in der Gegenwart, der Konj. Plusquamp. die gedachte Möglichkeit in der Vergangenheit.

¹) Zu diesem Abschnitt sind zu vergl. die Beilagen I und III.