— 5—
Auf diesen Gedanken kommt mancher; der Fall tritt oft ein, also Thatsache; darum Ind.— Auf diesen Gedanken könnte einer kommen.— Ich stelle mir vor, ich nehme an, dass dies möglich ist; der Konj. bezeichnet hier eine Annahme und zwar von etwas Möglichem. In beiden Beispielen steht der Konj. in den Hauptsätzen. Er bezeichnet Vorstellungen. In wessen Seele finden sich diese? In der Seele des Sprechenden; anders ausgedrückt: in der Seele dessen, der den Satz gebildet hat, in der Seele des Satzurhebers:).
Eine besondere Art des Konj. begegnet uns nur in Nebensätzen. In diesen bezeichnet der Ind. gerade so wie im Hauptsatze den Satzinhalt als etwas Wirkliches. Er wird ferner gebraucht, wenn der Satzurheber den im Nebensatz ausgesprochenen Gedanken als seinen eigenen bezeichnen will, z. B. Cäsar machte den Britanniern Vorwürfé, weil sie ihm ohne Grund mit den Waffen gegenübertraten. Der Satzurheber drückt mit dem Ind. im Nebensatze aus, dass seiner Ansicht nach das Gegenübertreten mit den Waffen den Cäsar zu den Vor- würfen veranlasste. Nun bilden wir folgenden Satz: Cäsar machte den Britanniern Vorwürfe, weil sie ihm ohne Grund mit den Waffen in der Hand entgegengetreten seien. Mit dem Konj.„seien“ wird das Entgegentreten mit den Waffen als Beweggrund des Subjektes des regierenden Satzes hervorgehoben. Der Satzurheber versetzt sich mit dieser Ausdrucksweise in den Gedankenkreis des Subjektes des regierenden Satzes, er bezeichnet den Nebensatz als dessen Vorstellung. Dieser Konj. heisst der subjunktive Konjunktiv; man sagt auch: der Neben- satz mit einem derartigen Konj. ist innerlich abhängig, d. h. abgesehen von der äusseren, rein grammatischen Abhängigkeit, in der jeder Nebensatz zu seinem Hauptsatze steht, ist auch noch eine innerliche Abhängigkeit vorhanden, indem der Nebensatz als eine Vorstellung des Subjektes des regierenden Satzes bezeichnet wird. Für den Konj. subj. werden meist die Kon- junktive der Haupttempora, d. h. des Präsens, Perfekts und Futurs(erster Form z. B. dass er kommen werde) verwendet und zwar auch nach Nebentempora im Hauptsatz.— Ich kann sagen: die Leute erzählen, dass er gestorben ist. Hier gebrauche ich den Ind., um zu be- zeichnen, dass mir die Thatsache zu Ohren gekommen ist. Die Leute erzählen, dass er ge- storben sei. Ich bezeichne das Gestorbensein ausdrücklich als Vorstellung des Subjektes des regierenden Satzes; ich, der Satzurheber, lasse es ungewiss, ob diese Vorstellung zutrifft oder nicht.— Ich zweifele, ob er gesund wird. Obwohl bei mir diese Ungewissheit besteht— man sollte deshalb den Konj. erwarten— steht dennoch der Ind., weil ich, der Satzurheber, den Gedanken als meinen eignen bezeichne.—
Der Ind. stellt also im Deutschen den Inhalt der Aussage als den eignen Gedanken des Satzurhebers hin, der Konj. bezeichnet den Inhalt der Aussage als etwas vom Subj. des regierenden Satzes Gedachtes oder Gesagtes. Demgemäss ist in unserer Muttersprache der Ind. nach Verben möglich, die die Ungewissheit bezeichnen, und der Konj. nach solchen, die die Ge- wissheit ausdrücken. Im Lat. dagegen wird alles, was nicht der Satzurheber, sondern das Subjekt des regierenden Satzes sagt und empfindet— selbst wenn es für den Satzurheber Thatsache oder Wirklichkeit ist— nur als dessen Vorstellung aufgefasst.
¹) Der Satzurheber ist, wie ich bereits S8. 2 erwähnte, die Person, welche den Satz bildet; sonst nennt man sie auch die sprechende Person. Ich habe den erstgenannten Ausdruck dem letztgenannten vorge- zogen, weil man so einer Verlegenheit entgeht. In dem Satze:„Die Leute erzählen, dass Ariovist die Gesandten in Ketten werfen liess“, sind doch wohl die erzählenden Leute die sprechenden Personen; nach der seitherigen Auffassung aber wäre derjenige, der den Satz bildet, die sprechende Person. Nach der von mir festgehaltenen Ausdrucksweise bin ich, da ich den Satz gebildet habe, der Satzurheber, die Leute aber bilden das Subj. des regierenden Satzes.


