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1. Teil (1895)
Entstehung
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in jenen alten nationalen Adelsgeschlechtern alamannischer Herkunft um den Bodensee, und zwar in dem Hause der Ulriche, Grafen vom Argen- und Linzgau, und dem ihrer Verwandten, der Berchtolte, deren Güterbesitz bis zu der Donau, dem Neckar und dem Breisgau reichte, weiter in dem Hause der stets besonders stolzen und trotzigen Welfen und der ihnen nahe- stehenden Burcharde mit ihrem reichen Besitz in Currätien, die Erinnerung an die alte Stammes- selbständigkeit und ihre Vernichtung durch die Franken fortlebte. Sollten diese Erwägungen nicht ausreichen, die unversöhnliche Feindschaft und den nicht zu bändigenden Haſs Werners gegen Konrad II. zu erklären? Die Geschichte kennt diesen Grafen als einen Mann, der den Widerstand gegen den Kaiser auch dann noch fortsetzte, als er auf irgend welchen Erfolg gar nicht mehr zu rechnen hatte, und der dabei noch den unglücklichen Ernst bis zuletzt für seine Zwecke gebrauchte und schlielslich mit ins Verderben rils. So aber kämpft man nur für eine Idee, für UÜberzeugungen, die den ganzen Menschen beherrschen, mit denen mansteht und fällt. Sicher ist, dals Uhland, wenn er uns in Werner, auch ohne auf urkundliche Beweise sich stützen zu können, den begeisterten Verfechter der alten Stammesrechte und Volksfreiheit vor Augen stellte, gegen den Geist der Geschichte sich nicht versündigte; und ebenso entspricht es nur der historisch beglaubigten Bedeutung dieses Grafen, wenn Konrad in ihm die Seele der ihm feindlichen Bestrebungen erblickte und bekämpfte. Kehren wir zu Ernst zurück! Ganz im Anschluſs an Wipos Bericht stellt Uhland Ernsts Ausgang dar, nur daſs er die Krönung Heinrichs zum deutschen König ins Jahr 1030 verlegt, während sie doch am 14. April 1028 stattfand; ebenso lälst er die Entscheidung über Ernsts Wiederbelehnung mit Schwaben i. J. 1030 zu Aachen statt in Ingelheim erfolgen, wie Wipo erzählt. Diese chronologischen und örtlichen Verschiebungen hat Uhland zweifellos, wie unten weiter erörtert werden wird, bewuſst, aus technischen Gründen vorgenommen. Dals aber sein Gewährsmann Wipo in der Erzählung dieser Vorgänge sich geirrt hati, wusste

über deren Bewohner uns das Vorhandensein der grofsen Reichsabteien St. Gallen und Reichenau bis in die frühesten Zeiten hinauf eine besonders reiche Kenntnis vermittelt hat, ist in den auch für Schüler warm zu empfehlenden Romanen. K. Th. Zingelers»König Karls erste Liebe« und»der Reichskanzler« trefflich mit historischer Treue geschildert worden.

¹ Ein einfacher Vergleich der Worte des Wipo mit anderen Ouelen beweist schon seine Ungenauigkeit gerade an dieser Stelle. Wipo sagt:... ibi Ernestus supra memoratus dux Alamanniae, a custodia solutus ducatum recepit, eo tenore ut Wezelonem... persequeretur; quod cum dux facere nollet, hostis publicus imperatoris diiudicatus est et penitus ducatu amisso cum paucis inde recessit. Diese Worte sind an und für sich unklar, insofern das eine vollzogene Thatsache bezeichnende Perfekt recepit nicht den durch den Zu- sammenhang geforderten Sinn haben kann,»er sollte wieder erhalten«. Wipo hat hier, um rasch über jene für das Kaiserhaus vielleicht unangenehme Episode von Ingelheim wegzukommen, seine Quelle oder seine eignen Aufzeichnungen über jene Ereignisse, als er 1048 oder 1049 die vita Chuonradi vollendete, oberflächlich benutzt; Konrads Verhalten dort, mochte er denken, werde den Zeitgenossen plausibler erscheinen, wenn er die Lösung von Ernsts Verhältnis zu Werner als die notwendige Bedingung zu dessen Wiederbelehnung mit Schwaben hinstellte, die doch lediglich ein Akt der Gnade war, als wenn er sie den Anlals bilden lieſs, dem bereits begnadigten und restituierten Ernst Herzogtum, Ehre und Heimat abzuerkennen. Aber auf bloſse Vermutungen ist man zur Erhärtung von Wipos Ungenauigkeit gar nicht einmal angewiesen. Im Chro- nicon Herimanni Augiensis heifst es zu 1030:»Ernust dux, cum exilio relaxatus ducatum suum recepisset, pravorum consilio usus et denuo imperatori refragatus ducatu privatur« und ähnlich in den annales Sangal- lenses maiores zu 1030:»Ernest, dux Alamannorum, vitrico suo imperatori denuo rebellis effectus gratiam suam cum ducatu amisit«. Beide Quellen zeigen ganz bestimmt, dals Wipo sich irrt, wenn er die Wieder- belehnung Ernsts mit Schwaben von der Erfüllung jener Bedingung bezüglich seines Verhältnisses zu Werner