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der König selbst nach dreimonatlicher Belagerung«. Dals Werner darauf auch geächtet worden sein mulste, ergab sich für Uhland schon daraus, dals Konrad ihn zu Ingelheim 1030 als hostem rei publicae bezeichnete(vgl. Wipo c. 25).
Es ist hier überhaupt der Ort, kurz zusammenzustellen, was die geschichtliche Forschung über diesen Grafen ermittelt hat, den wir in unserer Tragödie einen so entscheidenden und verhängnisvollen Einfluss auf den Helden ausüben sehen.
Uhland bezeichnet ihn kurzer Hand als Grafen von Kiburgi. Werners Name wird in den Quellen oft genannt, aber nie in der Weise mit dem Namen jener Burg zusammengestellt, wie das stets geschieht, wo die Burg dem Geschlecht den Namen giebt. Die einzige Stelle, wo Werner überhaupt mit der Kiburg zusammen genannt wird, findet sich abgesehen von der schon oben(vgl. S. 18 unten) abgedruckten Notiz aus den Jahrbüchern von St. Gallen, s. a. 1027, im Chron. Her. Aug. 1027:»Cuiyburg castrum Werenharii comitis«; auch sie beweist nichts weiter, als dass Werner Besitzer der Kiburg war. Wahrscheinlich gehörte er in das Geschlecht der Dynasten von Winterthur, das seine Mahlstätte in dem mit dem römischen Vitu- durum identischen Orte Wintirtura, dem heutigen Dorfe Oberwinterthur, hatte. Der letzte dieses Geschlechts, Adalbert, ſiel 1053 in Apulien; seine Tochter Adelheid brachte durch Ver- heiratung ihr väterliches Erbe an das Haus des Grafen Hartmann von Dillingen. Erst hundert Jahre später etwa(1155) werden die Nachkommen dieser beiden ausdrücklich als Grafen von Kiburg bezeichnet. Die alten Herren von Winterthur waren nicht einmal Grafen. Indessen nennt Wipo unseren Werner ausdrücklich comes. Sonach bleibt nur die Annahme übrig, dass dieser Titel sich nicht unmittelbar auf die Herrschaft Winterthur bezogen haben kann, sondern dass Werner von seinem Herzoge und Freunde Ernst mit dem Amte eines Grafen im Thurgau betraut worden war, in dem sein Haus besonders begütert war und u. A. auch die Kiburg besals. Man nennt also Ernsts Freund am besten Werner, Graf im Thurgau.— Wenn nun Graf Werner in unserem Trauerspiel(vgl. v. 1505 und 1506, ferner v. 1552) sich zu einem Verwandten des Grafen Mangold und des Bischofs Warmann macht und Mangold sich v. 1488 seiner Abstammung vom»erlauchten Burkhard« rühmt, so ist es ja sehr bequem und einfach, in diesen Verwandtschaftsangaben lediglich Erfindungen zu erblicken. Dals aber Mangold freilich kein Veringer, sondern ein Nellenburger war, daſs jener Burkhard, der Wiederhersteller des alamannischen Herzogtums i. J. 919, einem currätischen Hause entsprossen ist und unter seinen Vorfahren Grafen im Thurgau gehabt hat, daſs ebenso ein Graf Burchard von Nellenburg geradezu genannt wird, dafs endlich die alten Dynasten von Winterthur mit jenen Geschlechtern um den Bodensee verwandt waren: alles das ist kaum- zweifelhaft; man vermutet sogar nicht ohne Grund. daſs die Herren von Winterthur der Familie der Grafen vom Argen- und Linzgau, der späteren Grafen von Bregenz und Buchhorn, angehörten, d. h. also dem alten alamannischen Herzogsgeschlecht, das einst von den Franken seiner Vorrechte entkleidet, zunächst mit diesem Geschick sich aussöhnte, als Karl der Groſse aus ihm die Ge- mahlin sich wählte, Hildegard, des Herzogs Nebi Enkelin(771—783), das aber später wieder Versuche machte, sich die alte Stellung zurückzuerkämpfen?. Es ist gar kein Zweifel, dass
¹ Vgl. in den Forschungen zur deutschen Geschichte, Bd. XVI p. 69 ff.(Göttingen, Dieterich, 1873) den Aufsatz von Prof. G. Meyer von Knonau: Zur älteren alamannischen Geschlechtskunde.
² Die Liebesgeschichte jener Hildegard und die Stellung ihrer Verwandten zum fränkischen Königtum, dann die auf Wiederaufrichtung des alten alamannischen Stammesherzogtums abzielenden Bostrebungen der Brüder Erchanger und Berthold unter Kaiser Konrad I., überhaupt die Geschichte der Lande um den Bodensee,


