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1. Teil (1895)
Entstehung
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seines Freundes Werner, der Kiburg, aus, die Güter der reichen und königstreuen Abteien Reichenau und St. Gallen. Diese That bildete dann später den Grund, mit dem Bischof Warmann die Bannung Ernsts rechtfertigte(vgl. v. 473 482). Da auch Herzog Konrad von Franken und Graf Welf noch im Aufruhr sich befanden, so entschlols sich Kaiser Konrad nach Ordnung der Verhältnisse in Italien heimzukehren. In der zweiten Hälfte des Juli 1027 hielt er zu Ulm eine allgemeine Reichsversammlung ab. um auf schwäbischer Erde nach altem Recht(vgl. Waitz, Verfassungsgeschichte VIII 19) über die Empörer Gericht zu halten. Herzog Ernst und Graf Welf folgten der an sie ergangenen Ladung, aber nicht um die Gnade des Kaisers zu erflehen, noch um sich seinem Richterspruch bedingungslos zu unterwerfen. Ernst hoffte, umgeben von zahlreichem Gefolge trefflicher Krieger und Vasallen, einen ihm vorteilhaften Vertrag bezüglich Burgunds durchzusetzen, oder im schlimmsten Falle sich den unbehinderten Rückzug, nötigenfalls mit den Waffen, zu erkämpfen(vgl. v. 398 fl.). Es folgte dann noch vor der eigentlichen Verhandlung jene ⸗Scene, die Uhland in die Reichs- versammlung selbst verlegt hat, bei der die Grafen Friedrich und Anshelm, jener vom Rieſs-, dieser vom Nagoldgau, ihrem Herzog erklärten, sie seien durch ihren Eid der Treue ihm zwar zur Hilfe gegen Jedermann sonst verpflichtet, nur nicht gegen den Kaiser, den höchsten Schirm- herrn ihrer Freiheit(vgl. oben den Bericht Wipos). Von den Seinen grölstenteils verlassen, that Ernst das Klügste in solcher Lage: er ergab sich dem Kaiser auf Gnade und Ungnade, ebenso Graf Welf. Ernst ging seines Herzogtums verlustig und wurde auf das feste Schlols Gibichenstein bei Halle gebracht, das damals öfters als Staatsgefängnis diente ¹.

Bekanntlich stellt Chland jene Vorgänge zu Ulm so dar, als ob bei dem allgemeinen Abfall der Vasallen lediglich Graf Werner von Kiburg seinem Herzog treu geblieben sei, sich in seine Feste Kiburg geworfen habe, dort drei Monate lang vom Kaiser selbst belagert und, als es ihm bei deren Fall gelungen zu entrinnen, schlielslich geächtet worden sei. Wipo berichtet hier- von nichts; er erwähnt nur, nach Ernsts Unterwerfung habe der Kaiser»Alamannien durch- ziehend alle unterworfen, die sich gegen ihn empört hatten, und ihre Befestigungen(Burgen) zerstört.« Dies kann aber nur so verstanden werden, dals eine grölsere Anzahl der schwä- bischen Vasallen dem Beispiel ihres Herzogs nicht folgte, sondern in der Auflehnung gegen Konrad verharrte. Sonach verliert jedenfalls Werner das Verdienst. in jener Not. in jener tieten Schmach der einzig Treue geblieben zu sein(vgl. v. 413/4). Indessen bedurfte der Dichter gerade dieses Gedankens, um Ernsts unerschütterliches Festhalten an der Freundschaft mit Wer- ner auf dem Tag zu Ingelheim ausreichend zu motivieren; und er durfte mit um so gröſserem Recht jene Darstellung wählen, als seine Quelle die schon erwähnten Jahrbücher von St. Gallen (vgl. a. a. O.) über die Vorgänge nach dem Tag zu Ulm nichts weiter giebt als die Be- merkung:»auch die Burg Chuigeburch, welche Graf Werinher vergeblich verteidigte, nahm

¹) Den Grafen Welf ereilte ein ähnliches Schicksal. Wipo schweigt darüber; aber in den Jahrbüchern von St. Gallen heilst es unter dem Jahre 1027(vgl. die Übersetzung Wipos von P̃lüger-Wattenbach S. 86), dafs ebenso wie Ernst auch Graf Welfhard, das ist unser Welf, und andere Hochverräter an anderen Orten in Haft gebracht worden seien. Schon vorher hatte Konrad am 7. Juni auf dem Heimweg aus Italien zu Trient oder Brixen dem Grafen Welf alle Besitzungen im Eisack- und Innthal aberkannt; seine übrigen Besitzungen aber liels er ihm. Diese gingen, als Welf 1030 am 10. März, also noch vor dem Tag von Ingelheim, der den letzten, verhängnisvollen Bruch zwischen Ernst und Konrad brachte, starb, an dessen Sohn über. Hieraus ergiebt sich, dals die Worte. die Uhland Werner nach den Ingelheimer Ereignissen sagen lälst(v. 917»des Reichs verwiesen ist der graue Welk«), jeder historischen Begründung entbehren.