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er in äufserlich guten Beziehungen zu seinem Stiefvater, als letzerer im Juni Konstanz verlieſs, wo er die schwäbischen Angelegenheiten geordnet hatte. Bald nachher aber erf olgte Ernsts erste Empörung. Dals hierbei der jugendliche Herzog als Vertreter der alten Stammesselbständigkeit in ihrem Kampfe gegen die nationale Monarchie aufgetreten ist, kann nicht von der Hand gewiesen werden. Indessen die unmittelbare Veranlassung zu dem Aufstande bot Konrads Einmischung in die burgundische Erbfolge- frage. Kaiser Heinrich II. hatte in den Jahren 1016 und 1018 durch Verträge mit Rudolt von Burgund es dahin gebracht, daſs er nicht nur das Recht der Nachfolge auf dem burgun- dischen Throne erhielt, sondern auch eine förmliche lehensrechtliche Auftragung des Königreichs an den römischen Kaiser erfolgte. Aus Heinrichs Hand hatte Rudolf darauf die Insignien seiner Herrschaft zurückempfangen. Da Rudolf bei seinem schwankenden Charakter nachher wieder- holt versuchte, sich der damals eingegangenen Verpflichtungen zu entledigen, so ist wahr- scheinlich, daſs ein bestimmter Rechtstitel, auf Grund dessen die Anwartschaft der burgundi- schen Krone an Heinrich. übertragen wurde, nicht vereinbart gewesen sein kann. Dies ist dann der Ausgangspunkt des Streites geworden um die Erbfolge in Burgund nach Heinrichs Tod. Uhland stellt in den Versen 64 ff. und 106 f. die Sache im Wesentlichen richtig dar. Indessen verdient doch hervorgehoben zu werden im Hinblick auf v. 82/3, dals durch Geburt der nächstberechtigte Thronerbe zweifellos Graf Odo II. von der Champagne als Sohn von Rudolfs älterer Schwester Bertha war, während Ernst erst als Enkel von Rudolfs jüngerer Schwester Gerberga in Betracht kam. Als nun Konrad noch im Juni 1025 nach Basel eilte, in die früher burgundische, aber von Heinrich II. für das Reich gewonnene Stadt, zeigte er gegenüber Rudolf, daſs er dessen Anschauung, als ob jene Verträge von 1016 und 1018 nur dem Blutsverwandten Heinrich gegolten hätten und durch dessen Tod alle daraus erwachsenen Verpflichtungen aufgehoben seien, durchaus nicht teile. Was Heinrich mit des Reiches Mitteln erworben hatte, betrachtete Konrad mit Recht als für das Reich ge- wonnen. Das keinen Zweifel lassende Auftreten Konrads wurde nun der direkte Anlals, daſs Ernsts schon vorhandene Unzufriedenheit mit dem Stiefvater zu offener Empörung fortschritt. Wenn Gisela nun bei Uhland v. 88 erklärt,»schlimmer Freunde Rat« habe Ernst zu diesem Schritt getrieben, so könnte man bei der Treue, mit der der Dichter Wipo folgt, der Meinung sein, es habe sich Ernst zu diesem Aufstand mit dem jüngeren Konrad von Franken und Friedrich von Lothringen und vielen anderen, besonders mit den Grafen Welf Il.(von Altdorf nennt ihn Uhland v. 894/5) und Werner von Kiburg, vorher verabredet. Schon auf dem sKönigsritt« hatte sich zu Augsburg Ostern 1025 ein vollständiger Bruch zwischen den beiden Konraden vollzogen¹. Friedrich von Lothringen hatte zu Kamba Konrads Wahl schon
Wenn Uhland v. 915/6 Werner sagen läſst, der König habe seinen jüngeren Vetter genötigt zum Schwert zu greifen, so ist nicht klar, woran der Dichtér gedacht hat. In Augsburg ist jedenfalls nichts weiter ge- schehen, als dals Konrad der jüngere dem König gegenüber unverhohlen seinem Milsmut darüber Ausdruck verliehen hat, dafs er, dessen Verhalten zu Kamba so entscheidenden Einflufs auf die Königswahl geübt hatte, in der Folge gar keinen Einfluſs auf die Leitung der Reichsgeschäfte erhielt. Von einer Nötigung zum Schwert zu greifen kann dabei nicht die Rede sein. Es könnte also hier nur daran gedacht sein, dafs der jüngere Konrad gegenüber der burgundischen Politik des Königs seine Erbansprüche auf Burgund als Sohn der wie es scheint, älteren, nicht jüngeren Schwester Giselas und Nichte des Königs Rudolf Mathilde mit dem Schwerte verteidigt habe. Indessen waren diese Ansprüche gegenüber denen Odos von Champagne und Ernsts von Schwaben doch zu wenig begründet.


