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hierbei wird sich als Resultat ergeben, dals unser Drama in die historische Gattung gehört und der Dichter der Überlieferung, soweit sie ihm bekannt war, mit treuem Sinn folgte ¹. Ernst muls etwa 1007 oder 1008 geboren sein. Als nach seines Vaters Ernst I von Schwaben Tod Gisela dem damals etwa 25- bis 26 jährigen Konrad i. J. 1016 die Hand reichte, kam er unter die Vormundschaft seines Oheims väterlicherseits, des Erzbischofs Poppo von Trier. Gewils wird Ernst schon vorher von der letzten Mahnung seines Vaters an Gisela gehört baben, seiner nicht zu vergessen; dals Gisela trotz dieses letzten Wunsches ihres Gatten schon ein Jahr nach seinem Tode zu neuer Ehe schritt, die ihrem Hause den Zorn des Kaisers erweckte und für Ernst der Grund wurde, dafs er sein väterliches Haus verlassen mulste, mag ihr der heilsblütige Sohn nicht vergessen, mag von vornherein sein Verhältnis zu dem Stiefvater getrübt haben. Indessen ist es durchaus wahrscheinlich, daſs Ernst am 6. oder 7. Septbr. 1024, dem Beispiel seines Vormunds folgend, auf dem Tage zu Kamba(vgl. über die Ortlichkeit Riehl, Wanderbuch S. 323 ff.) für die Wahl seines Stiefvaters zum deutschen König gestimmt hat. Es ist daher nur ein historischer Irrtum, wenn Uhland(v. 885— 905) die Sache so darstellt, als ob Ernst bei der Wahlhandlung selbst nicht zugegen gewesen seis. Als Konrad auf seinem»Königsritt« durch die deutschen Lande im Mai 1025 nach Schwaben (Alamannien) kam, erhielt Ernst die selbständige Verwaltung seines Herzogtums. Noch stand
¹ Wir folgen in der Erzählung der Geschichte Ernsts den Resultaten der Forschungen H. Brelslaus, welche zusammengefasst sind in dessen»Jahrbüchern des Deutschen Reichs unter Konrad II«(Leipzig, Duncker& Humblot, Bd. I 1879, Bd. II 1884) und schlielsen uns oft wörtlich seiner Darstellung an. Dieser Gelehrte erkennt zwar den Wert der Biographie Konrads von Wipo an, wenn er sagt:»Wipo... hat Sinn für anschauliche Schilderung der Örtlichkeiten und Personen; er charakterisiert treffend mit An- führung eines kurzen, schlagenden Diktums; er hat Empfindung und Verständnis für tragische Konflikte: seine Darstellung der Katastrophe Herzog Ernsts, so einfach sie gehalten ist, muls auf jeden Leser ergreifend wirken. Und er hat ein lebhaftes Gefühl für die Bedeutung seines Helden und die Gröfse der Thaten des- selben, für die glänzende Machtstellung des Reichs, die er begründet; ein warmer patriotischer Hauch durch- zieht sein Werk u. s. w.« Dabei aber warnt Brelslau vor einer Überschätzung dieser Quelle(vgl. a. a. O. II p. 394) und nimmt in seinem Werke wiederholt Gelegenheit, Mifsverständnisse und Unrichtigkeiten darin nachzuweisen(vgl. besonders I p. 460 ff.). Gerade bezüglich der Begnadigung und Restituierung Ernsts nach seiner Haft auf dem Gibichenstein haben Brefslaus Aufstellungen, trotz manchen Widerspruchs(cf. a. a. O. I p. 251 Anm. 5), sich der Zustimmung so bedeutender Forscher wie W. Wattenbachs(vgl. die oben erwähnte Obersetzung des Wipo p. 59 Anm. 1) und K. Lamprechts zu erfreuen. Letzterer bringt in seiner»Deutschen Geschichte« Bd. II p. 250/51 bei der Erzählung von Ernsts Schicksalen vom Tage zu Ulm bis zu dessen Tod im Wesentlichen die Ergebnisse der Untersuchungen Brelslaus.
²) Die Geschichte von der gewaltsamen Entführung Giselas, die Uhland in unserem Trauerspiel ver- wertet hat(vgl. v. 1215— 1235) beruht auf dem Bericht des Gottfried von Viterbo, der übrigens die seltsamsten Sagen über Konrad und sein Haus überliefert hat. Auch der Annalist Saxo 1026 sagt: duxit eam(Giselam) violenter Conradus. Indessen entsprach eine solche Entführung durchaus jener Zeit, die wiederholt Ahn- liches gesehen hat. Berühmt ist die Geschichte des Markgrafen Bretislav von Mähren, der seine Erwählte, Judith, des Markgrafen Otto von Schweinfurt Schwester, mit einer erlesenen Schaar von tapferen Jünglingen raubte und auch wirklich in seine Heimat brachte.
²) Ebenso ist es wohl ein Irrtum, wenn Uhland, Wipos Bericht folgend, v. 806 die Sachsen an der Wahl teilnehmen läſst; letztere werden aus demselben Grunde bei Kamba nicht erschienen sein, der sie von Wahl und Krönung Heinrichs II. ferngehalten hatte: sie wollten in der günstigen Lage bleiben, den neuerwählten Herrscher innerhalb der Grenzen ihres eignen Landes zu erwarten, um ihm ihre Bedingungen stellen zu können, ehe sie die Huldigung leisteten und ihn damit als ihren König anerkannten(vgl. Breſslau a. a. O. I S. 11 ff.). Auch die Einstimmigkeit, mit der Uhland v. 857 ff. Konrads Wahl erfolgen lälst, war nicht vorhanden; denn der Erzbischof von Köln und Herzog Friedrich von Lothringen stimmten nicht für Konrad(vgl. auch Wipo.)


