14
schonte, fand auch keinen, der ihn schonte, und von vielen verwundet fiel er schliefslich tot nieder. Da fiel der Graf Wezel, der Vasall des Herzogs, um deswillen dies alles geschehen war; Adalbert und Werin, Männer edlen Geschlechtes, und viele andere fanden dort ihren Tod. Auf der andern Seite fiel Graf Mangold selbst, der Urheber dieses Zusammenstofses, und viele andere mit ihm. Die Leiche des Herzogs Ernst wurde nach GConstanz gebracht und, nachdem sie zuvor durch bischöflichen Machtspruch von dem Banne gelöst war, in der Kirche der heiligen Maria beigesetzt. Mangolds Leiche wurde in Reichenau begraben. Dieses Gefecht fand statt, zum Leid auf ewige Zeiten, am 18. August(1030).
Eine Prüfung des Inhalts unseres Trauerspiels an der Hand der Quellen und der Resul- tate neuerer Geschichtsforschung ergiebt, daſs er fast durchweg historisch ist. Histo- risch ist der der ganzen Handlung gegebene Hintergrund der allgemeinen politi- schen Verhältnisse jener Zeit. Diese ist charakterisiert durch die Erhebung der Königsgewalt hinweg über Herzöge und Bischöfe, d. h. durch die allgemeine Unterordnung der Groſsen unter die Centralgewalt(vgl. v. 301/2; 911/12) 2. Unsere Dichtung lälst die hierauf gerichtete Politik erkennen, wenn sie uns berichtet von der Besetzung der Herzogtümer mit Gliedern des königlichen Hauses und von der Be— kämpfuug widerspenstiger Fürsten(vgl. v. 100—116; 132; 202/3; 336—349; 367— 373; 492— 495; 908— 921; 1239— 1240; 1946— 1952), von der Stärkung des königlichen Einflusses auf die Masse der Vasallen im Reiche(Grundsatz der Erblichkeit der Lehen durchgeführt; der König wirkliches Haupt des Lehnsadels; Folge hier- von der Abfall der schwäbischen Vasallen auf dem Tag zu Ulm: v. 398— 407), von der fortschreitenden Betonung der Vererblichkeit der Königswürde(vgl. v. 1—19; 913), von der energischen und erfolgreichen Geltendmachung der Erbansprüche auf Burgund durch Konrad und ihrer Bekämpfung durch Ernst(vgl. 64— 89; 104— 107; 350— 360; 570— 627; 979— 994; 1708— 1713; 1940— 1958), von der Benutzung der Träger kirchlicher Gewalten und des kirchlichen Vermögens für die Politik des Königs(vgl. v. 16; 114—115; 135— 137; 233— 236; 465— 469; 472— 482; 516— 540; 855— 857; 1708— 1710; 1918— 1921).— Historisch sind ferner im Wesentlichen sämtliche Personen des Dramas, insofern die Geschichte ihnen allen mit ihrem Handeln und ihrem Namen in der erschütternden Tragödie von Ernsts Untergang eine Rolle zuweist. Wie eng sich Uhland auch bezüglich der Personen seines Trauerspiels in ihrer Charakterisie- rung und in der Schilderung ihres Thuns an seine Hauptquelle angeschlossen hat, ergiebt sich auf den ersten Blick. Daſs er dabei von dem Recht des Dichters, aus technischen und ästhetischen Erwägungen Verschiebungen in der Chronologie der Ereignisse und Anderungen in der Moti- vierung der Handlungsweise der auftretenden Personen vorzunehmen, Gebrauch gemacht hat, wird im Einzelnen unten zur Besprechung kommen, wo von der Gestaltung des Stoffs durch den Dichter, von dem Charakter der handelnden Personen, von der Einheit der Handlung, des Orts und der Zeit die Rede ist. Was aber der Dichter im Gegensatz zu solcher bewufster Umgestaltung seines Stoffs lediglich auft Grund eines unzureichenden Standes der Geschichtstorschung seiner Zeit im Widerspruch mit den Thatsachen dargestellt hat, mufs hier schon bei der Erzählung von Ernsts Leben kurz erörtert werden. Aber auch
¹ Vgl. die Darstellungen von K. W. Nitzsch, Geschichte des deutschen Volks II p. 13 ff., uud K. Lam- precht, Deutsche Geschichte II p. 247 ff. und 270 f. ²¹ Die Rücksicht auf den Raum verbietet den Abdruck der Citate aus unserer Dichtung im Wortlaut.


