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Seele beteiligte er sich an den Vorberatungen. die... dahin gingen, daſs die vom König dem Lande bestimmte Konstitution sich nur auf der Grundlage der alten Verfassung und auf dem Vertragswege erheben könne«.
Wir haben in des Dichters Stellungnahme in diesen Fragen seine unerschütterliche Liebe zu seiner Heimat und dem Althergebrachten, seine Begeisterung für Freiheit, Gesetz und Recht gegenüber jeder Willkür zu erblicken; sie offenbart eine Gesinnung, deren Kenntnis uus erst so recht die von Uhland mitsolcher Liebe gezeichnetePersönlichkeit des Grafen Werner verstehen lehrtl.
Gerade in der Zeit dieser Kämpfe, die sich bis zum Jahre 1819 hinzogen. erfaſst Uhland die Lust zu dramatischer Produktion, die ihm schon lange als Ziel für sein dichterisches Schaffen vorschwebte. Schon 1809 hatte er einem Freunde geklagt, dafs»seine Poeterei sich beinahe ganz in die Balladen verliere; das blolse Reflektieren oder das Aussprechen von Ge- fühlen scheine ihm nicht die eigentliche Poesie auszumachen«. Es bedurfte jener auf- regenden politischen Kämpfe, die des Dichters innerstes Wesen ge- waltig ergriffen, um ihn zur Abfassung unseres Trauerspiels zu be— geistern. Schon im März 1816 schreibt Uhland an Kerner:»hauptsächlich beschäftigt sich mein poetisches Treiben mit der schwäbischen Geschichte. Ein Trauerspiel»Herzog Ernst« liegt mir ziemlich klar in Gedanken«. Am 6. und 7. Juni vollendete er den ersten Entwurf, der ihn indessen nicht befriedigte; die Vollendung des Dramas zog sich hin bis zum August des nächsten Jahres(1817). Die Gründe, die den Dichter zur Bearbeitung gerade dieses Stoffs bestimmten, sind noch zu erkennen aus einer Rede»über die Sage vom Herzog Ernstz, die er am 22. Novbr. 1832 als Professor für deutsche Sprache und Litteratur in Tübingen hielt. Darin sagt er:»Die Schicksale des Herzogs Ernst, die wechselseitig aufopfernde Treue der beiden Freunde und
¹ Daſs Uhland den Grafen Werner vielfach seine eigenen politischen Anschauungen aussprechen lälst, hat schon O. Jahn in seinem bekannten Vortrag über Uhland(Bonn, 1863) dargelegt. Insbesondere des Dichters Rede, die er im Januar 1849 bei der Beratung über das Reichsoberhaupt in der Nationalversammlung zu Frankfurt a. M. gehalten hat, gestattet so interessante Vergleiche mit Werners Anschauungen von Wahl- und Erbkönigtum, daſs einige Gedanken daraus hier ihre Stelle finden müssen(vgl. Uhlands Leben, von dessen Witwe erzählt, p. 366 ff.)ö. Uhland führte aus: Die Neugestaltung der politischen Verhältnisse (i. J. 1848) sei ausgegangen vom Volke; daher könne es dem natürlichen Wuchse der neuerstandenen deut- schen Eiche nicht gemäls sein, dals ihrem Gipfel ein Brutnest erblicher Reichsadler aufgepflanzt werde. —r habe einmal geträumt, dafs ein grofsartiger Aufschwung auch bedeutende politische Charaktere hervor- rufen werde und dals hinfort nur die hervorragendsten an der Spitze des freigewordenen und geeinigten Deutschlands sollten stehen können, die in der ganzen Grölse bürgerlichen Einfachheit durch den Adel ihrer freien Gesinnung auch die rohe Gewalt zu bändigen verstünden. Des ErbkaisersWidersacher wäre er immer gewesen. Es sei schon eine Beschränkung des Wahlrechts, dals man zum Oberhaupt nur einen regieren- den Fürsten berufen wolle. Man solle daher an der periodischen Wahl(alle 6 Jahre) festhalten, damit nicht ein Fürstenhaus, ein Volk für ewig über alle andern deutschen Stämme erhoben würde und diese in das Verhältnis des Dienens träten. Die Möglichkeit der Wahl aus jedem Volksstamme, je nach dem Bedürfnis der Zeit und nach der Beschaffenheit der Personen solle bleiben. Eine erste und einmalige Wahl, die Wahl eines Fürsten, der fortan die Würde vererben würde, wäre lediglich ein feierlicher Verzicht auf das Wahl- recht. Deshalb gelte es die Erblichkeit zu verwerfen und das Wahlrecht, dieses edle Volksrecht, zu retten als fortwirkendes Wahrzeichen des volksmälsigen Ursprungs der höchsten Gewalt«(vgl. übrigens auch S. 6 Anm.).


