Druckschrift 
1 (1897)
Entstehung
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Personen giebt den Lehren überhaupt den gebührenden Nachdruck, f) Gedult und Sanftmut werden durch eine etwas harte Lebensart, und durch die Entwönung aller Ausübung der Rache, auch an leblosen Dingen, so. wie g) die Wohlthätigkeit durch ein gutes Beispiel früh- zeitig dem Gemüte eingepräget.

§ 52. Die zwote Stufe wird, mit Fortsetzung aller der erwähnten Uebungen, insbesondere a) zur Freimütigkeit angehalten, damit sie ihre Gedanken über alle Sachen frei und unge⸗ schmünkt, jedoch mit Anständigkeit, heraus sagen, und ihre eigene Fehler nicht verschweigen. Denn Kinder pflegen erstens gewisse Sachen zu verläugnen, welche sie gethan haben, und zweytens ihre Absichten zu verbergen, und sich eines anderen Vorwandes zu bedienen. Wegen ersterm ist es nothwendig, dieselbe ohne höchste Noth nicht zu strafen; bei allen Strafen sich zu bemühen, den Fehler mit Gründen und Vorstellungen zu bessern; sie anzu- halten, das Begangene selbst zu entdecken, das freiwillige Bekenntnis nicht zu strafen, hingegen das hartnäckige Läugnen, in behörigem Masse, scharf zu züchtigen, den Kindern begreiflich zu machen, dass die Schande, welche die Fehler nach sich ziehen, durch ein freies Geständnis hinwegfalle, und dass nur das Läugnen und nicht Bessern Schande bringen. b) Jst es noth- wendig, diesen Kindern, welche allmälig zu urtheilen und zu schliessen anfangen, den Verstand zu öffnen, ihre falsche Schlüsse zu verbessern, und die Vorurtheile zu benehmen. Dahin gehöret aa) Kinder, welche nunmehr beginnen, den Unterschied der menschlichen Standes-Eigenschaften zu bemerken, gegen das allgemeine Vorurtheil zu hüten, welches Verdienste, Ehren, und Glück- seligkeit nach den äusserlichen Umständen abmisst, damit sie weder geringe verachten, noch grosse ohne Verdienst, nur bloss wegen der Grösse ihres Standes oder Herkommens, hoch- schätzen, sondern bei Zeiten begreifen, dass nur die Tugend das wahre Verdienst sey. bb) Der eiteln Meinung, als wenn im Kleiderputze ein ächter Vorzug bestände, den Eingang zu sperren, und also die Kinder, ihrer Kleider halben, nicht zu rühmen, sondern ihnen nur allein gute Eigenschaften der Sele und der Sitten als liebenswürdig vorzustellen. Ferner cc) ihnen alle Arten der Tugenden, durch rürende und deutliche Beispiele, begreiflich zu machen, und statt der unnützen Ammenmährgen, sinnreiche, moralische Erzälungen, welche nach der Kinder Fähigkeit abgemessen sind, vorzubringen.

§ 53. Die dritte und letzte Stufe ist schon zu einer, auf tieferen Vernunftschlüssen ge- gründeten Art, tugendhafte Lehren zu fassen, geschickt. Man kann derselben schon deutliche moralische Begriffe von Tugenden, guten Eigenschaften und Handlungen einprägen; ihr die möglichen Hauptbegriffe von Gott, der Religion, der Sele, der Unsterblichkeit u. s. w. aus- gedehnter beibringen, und alles das, so in den vorhergehenden Jahren nur zur Belustigung erzält worden ist, nunmehr mit Ernste lehren.

§ 54. Dieses ist nun überhaupt der Stoff und die Weise nach welcher die Jugend, in dem sittlichen Unterrichte, allemal nach Mass ihres Standes und Berufes, zu belehren ist. Vernünftige und einsehende Schullehrer werden in der Ausübung Mittel und Anlässe genug finden, diesen Stoff glücklich zu bearbeiten und zu vermehren.

§ 55 Der andere Gegenstand der Lehrweise, sind die weltlichen Erkenntnisse. So, wie die Beobachtung der Natur überhaupt, in allen zeitlichen Unternehmungen, das grosse Prinzipium ist, ohne welches wir, das ganze Leben hindurch, wie im Nebel umher taumeln; so ist sie es hier insbesondere, und es gründet sich die Kunst dieses Theiles einer guten Methode haupt- sächlich auf die Beoobachtung der Natur des Menschen.

2. Unterricht. (§ 55 65).