Druckschrift 
1 (1897)
Entstehung
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24 drey Stücke unumgänglich zu beobachten sind: Itens dass man selten wegen was anderes als Gewaltthätigkeiten, Selbstrache und geflissentlichem Ungehorsam(§ 68) zu denselben schreite. 2tens dass ein Lehrer nicht in böser Laune, mit einem von Zorn erhitzten Gemüte, sondern mit kaltem Blute und äulserster Gegenwart des Geistes, die Strafen unter-

nehme. In welchem Betrachte sich Leute von auffahrender Gemüthart zu keinem Schulamte für berufen erkennen sollen, wenn sie anders nicht Macht genug besitzen, diese Wildheit bis zum Grade der Langmuth und Gelassenheit zu mälsigen. 3tens dass auf die Umstände,

welche die Schuld vermehren oder vermindern, vernünftige Rücksicht genommen, und, ausser dem erwiesenen Falle der Unverbesserlichkeit, nicht allzustrenge und empfindlich darein gegangen werde. Ueberhaupt ist hier die Anmerkung nöthig, dass die Schullehrer von jenem unsinmigen Bestreben abstehen sollen, nach welchem sie(insbesondere wenn sie rechte Meister in der Kunst zu seyn scheinen wollen) die Sitten ihrer Kinder immer in Männer-Sitten verwandeln und gesetztes Wesen, Ueberlegung, Ernsthaftigkeit und Tiefsinn da fodern wollen, wo es die Natur anzubringen, noch selbst nicht für gut befunden hat. Diess heisst den Kindern übel nehmen, dass sie Kinder sind, und die Knospe keine Knospe seyn lassen wollen, ehe man sie als Apfel geniessen kann. Die Gedult ist immer eines der wichtigsten Erfoderniſse eines Schullehrers, ohne welches er so wenig zu diesem Amte taugt als wenn er weder lesen noch schreiben könnte. Nach vollbrachter Strafe und erkanntem Fehler ist das Geschehene zu vergessen, und sowohl auf Seiten des Lehrers als des Schülers(doch bei diesem geschwinder als bei jenem) die alte Heiterkeit der Miene und Ver- traulichkeit im Umgange wieder anzunehmen. Es ist noch insbesondere zu erinnern, dass Trägheit im Lernen keim Gegenstand körperlicher Strafen sey. Wissenschaften, welche mit Schlägen eingeprägt werden, sind eine Knechtschaft, und keine Frucht eines freien Gemütes. Ganz unfähige werden umsonst gezüchtigt, und Nachlässige, denen es an natürlichem Geschicke nicht fehlet, mülsen durch den Trieb der Ehre, der Beeiferung und den der Schande, und dann durch die erwänte Versagung eines angenehmen Unterrichtes beweget werden. Es ist also klar, dass die bisherige Zuchtweise eine gänzliche Verwandlung leiden muss.

§ 75. Die Belohnungen sind das Gegengewicht der Züchtigungen und Strafen. So, wie diese die Fehler bessern, und die Jugend vom Bösen abschrecken mülſsen: so ist der Grund und eigentliche Endzweck der Belohnungen, dass, durch sie, die Kinder von Fehlern abgehalten, und zum Guten aufgemuntert werden. In welchem Betrachte man die Belohnungen selbst eher Aufmunterungen, als Belohnungen, nennen könnte. Hierinn bestehet der andere Theil der besondern Schulzucht. Sie sind zweyerlei: Versprochene, und solche, welche, bei billigen Gelegenheiten, unerwartet ertheilet werden. Versprochene Belohnungen taugen gar nichts. Sie heissen eben so viel, als mit der Frömmigkeit, dem Gehorsame, den guten Sitten, dem Fleilse, und anderen löblichen Dingen, einen Handel treiben, oder als wenn die Ausübung des Guten Vertragsmäſsig geschehen mülste, woraus dann blofs materielle, und auf knecht- tischen Eigennutz gegründete, Tugend entsteht. Die Sache selbst, womit man belohnet, muls von einer Beschaffenheit seyn, die den Belohnten zu keinen Neigungen reizt, welche der Jugend leicht schädlich werden können. Solche Ermunterungen oder Geschenke sollen meistens in Dingen bestehen, welche mit der Schullehre selbst eine instrumentale Verbindung haben, und deren Gebrauch der Jugend nützlich, zugleich aber doch, nach ihren Begriffen, auch angenehm ist. Uebrigens mülsen die Belohnungen erstlich zu rechter Zeit, und doch auf eine unver- muthete Art, zweitens aber nicht zu viel auf einmal sondern nach und nach gegeben werden. Dann wirken sie um so mehr, und feuern zum fernern Wohlverhalten lebhafter an.