Mensch, wenn er zum Uebel sich neiget, sich selbst und den gesellschaftlichen Endzwecken zum Schaden handelt. Die Einflössung philosophischer Kenntnisse eines jedes Dinges, in Be- ziehung auf die ewige und zeitliche Glückseligkeit, wird hier von treflicher Wirkung seyn.
§ 45. Uebungen, wodurch die Kinder freiwillig sich selbst überwinden lernen, z. B. in einem auf gewisse Dauer gebothenen Stillschweigen. in der Entsagung sinnlicher Vergnügungen: in Ertragung des Hungers. des Durstes, der Hitze und des Frostes(wobei jedoch alle übertriebene und schädliche Animositäten sorgsam zu verhüten sind) in Ver- suchungen zur Rache, zur Lüge, zum Mülſsiggange etc. geben Stärke den Lasterhaften Neigungen, und auch dem unedlen Hange zur Weichlichkeit zu widerstehen.
§ 46. Alle Neigungen, Triebe und Leidenschaften, mit Einschluss der, aus dem Abscheu entspringenden, Abneigungen und Leidenschaften sind, an sich selbst betrachtet, gut: erhalten aber durch ihre besondere Bestimmungen und Richtungen auf wahrhaft oder nur eingebildet gute Gegenstände, und durch die zu grosse Stärke oder Schwäche einiger derselben, gan⸗z verschiedene Beschaffenheiten.
§ 47. Der allgemeine Grund der Entscheidung, ob sie gut oder böse sind, ist das allgemeine Beste der menschlichen Gesellschaft(wenigstens der aus welcher unser Staats- oder National-Ganzes besteht.) Alle Neigungen, welche dieses allgemeine Beste unmittelbar befördern, sind gut und folglich tugendhafte Neigungen, z. B. Hilfbegierde. Erbarmen,. Arbeiteifer mit Gewissheit seines erfolgenden Nutzens, Erkenntlichkeit etc. Alle Neigungen zu Gegenständen, wodurch das gemeine Beste mittelbar befördert wird, sind insoferne gut, als diese Gegenstände nicht zum Zwecke selbst gemacht, sondern als blosse Mittel, nach Mass ihres Bezuges auf das allgemeine Beste zu ihrem gehörigen Gebrauche angewandt werden, z. B. die Neigung zum Reichtum, zu Ehrenstellen oder öffent- lichem Einflusse in die Staatsverwaltung etc.
§ 48. Alle Neigungen, welche auf das besondere Wohlseyn unserer Selbst zielen, sind unter zwoen Haupteinschränkungen gut. 1 tens wenn sie mit dem allgemeinen Interesse be- stehen können, und 2 tens wenn sie nicht über die Grenzen der Mälsigung, d. i. der Harmonie mit allen übrigen natürlichen Trieben und Neigungen hinausgehen, z. B. der Hang zur Ge- mächlichkeit, zur sinnlichen Ergötzung des Gemütes, zum Genusse schmackhafter Speisen oder Getränke etc.
§ 49. Alle Neigungen, deren Ziel und Gegenstand dem gesellschaftlichen Besten mittel- oder unmittelbar nachtheilig sind, sind böse; Z. B. jede Neigung, deren Objekt ein Privat- gut ist, wenn sie durch ihr Debermass die anderen natürlichen Neigungen unterdrückt, oder doch allzusehr schwächet; so können etwa eine eitle Ehrbegierde den Trieb zum Erbarmen, und die Habsucht die Neigung zur Gefälligkeit ersticken.
§ 50. Die Anwendung der vorhergehenden Lehren aber muss nach der Kinder Fähigkeit eingerichtet werden. Diese lassen sich in drey Alter, der ganz Kleinen, mit welchen noch kein öffentlicher Unterricht vorzunehmen ist; der Mittleren und Grösseren von 5 oder 6, von 8 oder 9 und von 12 oder 13 Jahren an, eintheilen.
§ 51. Die ersteren müssen zu Hause, unter Aufsicht der Eltern, a) gegen alle Verzärtelung und sonderbar b) gegen geflissentliche Einpflanzung eines schädlichen Eigensinnes gehütet werden. c) Die Liebe zur Ordnung wird denselben auf eine mechanische Art, so, wie d) der Gehorsam gegen die Eltern und Vorgesetzten, desgleichen e) die Hochachtung, für erwachsene und alte Personen, eingeflösset. Der Gehorsam muss sie lehren, gerne thun, was ihnen befohlen wird, und gerne unterlassen, was ihnen verbotten wird. Die Hochachtung für erwachsene


