44— ploss sein thierisches Leben, auf eine kleine, ungewisse, und von tausend Zufälligkeiten ab- hängende Zeit zu verlängern. Die Triebe hingegen, welche sich auf andere ausser uns beziehen, als die Sympatie eines Menschen mit dem andern, die natürliche Zuneigung beider Geschlechter zusammen, der Instinkt der Eltern für ihre Kinder, die Liebe zu denen, die uns Gutes be- wiesen haben u. s. f. Zziehen den Menschen zum gesellschaftlichen Leben; und je gewisser dieses der einzige Stand ist, worinn der Mensch zu einem wahren Genusse seines Daseyns, und zu einer immer fortschreitenden Vollkommenheit und Glückseligkeit gelangen kann, desto stärker müssen auch die Bande seyn, welche das gesellschaftliche Leben zusammen ziehen. § 39. Möchte nun hierbei auch jener Grundsatz eintretten,(welchen jeder, der sich reiner, gutthätiger, Handlungen oder ächter Freundschaft bewusst ist, falsch zu seyn wünschet) dass wir in anderen nur uns selbsten lieben, und auch bei der zcheinbarsten Grossmut nur eigen- nützig handeln: so muss doch wenigstens die Natur bei diesem Prinzipium immer den Endzweck haben, auch durch unsere Eigenliebe, und sogar durch unsere Aufopferung, das Wohl und die Erhaltung anderer zu befördern. 1 § 40. Von dieser, zu seinem eignen und zum Besten anderer. erfoderlichen Anwendung der Tugend muss der jugendliche Verstand durch einen wohl verfassten, die reine Glaubenslehre und deren Erfüllungsweise enthaltenden, Katechismus belehret, und in ein deutliches Er- kenntnis jener Gesetze gefüret werden, welche der Mensch, sowohl in Absicht auf seine gemeinsame zeitliche, als die für ihn bestimmte, ewige Glückseligkeit zu beobachten hat. 3§ 41. Die Bildung des guten Willens, oder die Leitung der Neigungen, dem erkannten Gesetze das Genüge zu leisten, werden entweder durch Beispiele, welche ein anschauendes Erkenntnis hervorbringen, oder durch Reglen, welche von Gründen begleitet werden, am besten bewirket. § 42. Beispiele sind von so trefflichem Nutzen, weil sie ein lebendes Vorbild sind, und den Menschen, der zur Nachamung eben so sehr als zur Eigenliebe geneigt ist, belehren, ohne dass sie das Ansehen einer Lehre haben. Deren vornehmste Arten sind: das lebendige eempel eines untadelhaften Betragens, und der Unterricht in der wahren sowohl, als, mit Geschicklichkeit erdichteten Geschichte, aus welcher die Begriffe und Urtheile, die man zurch sie der Jusendh Peitninen will, auf eine richtige und ungezwungene Weise fliessen müssen. § 43. Reglen oder Lehren die mit Gründen begleitet sind, ertheilen, heisst, die Ur- sache anführen, warum eine Sache zu thun oder zu unterlassen sey, und was daraus für an- genehme, nützliche oder widrige Folgen entstehen. Der Lehrer muss hiebei die Fäbigkeit seines Schülers in Erwägung ziehen, um die aus der Sache selbst genommenen Gründe zu behöriger Zeit, und mit Frucht, anzubringen; überhaupt aber sich des Kunstgriffes bedienen, der Neigungen des Kindes, durch unvermerkt zu veranlassende, angenehme und unangenehme physische Begegnungen Meister zu werden. Falsche und unzureichende Gründe müssen aber mit Sorgfalt vermieden werden, um keine Jrrtümer einzupflanzen.
§ 44. Auf gleiche Weise muss den übeln Neigungen begegnet werden. Vorstellungen, Uebungen und die Entgegensetzung wiederwärtiger Dinge sind, in dieser Absicht, die besten Hilfsmittel. Vorstellungen ohne Gründe, welche z. B. in Aeusserung eines Abscheues und Spottes bestehen, sind für sich allein, ohne grossen Nutzen, weil sie das Kind mechanisch gewönen, ohne aus der Sache selbst entstehende Schlussfolge, bloss darum etwas für falsch, oder böse, oder hässlich zu halten, weil es der Lehrer verabscheut oder verachtet. Sind sie aber mit Gründen verbunden: so wirken sie auf den Verstand, und zeigen, dass der


