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1 (1897)
Entstehung
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zeitigen und allzu strengen Unterdrückung des kindischen Willens; und zwar eben darum, weil bei den mannlichen Jahren die Verleugnung des Willens oft nothwendi g ist. und sich noth- wendig aus den Umständen der Sache selbst ergeben muss. Die Nothwendigkeit ist schon für sich selbst der überzeugendeste aller Beweggründe. Und was in diesem Punkte die Erziehung versäumt, das holt die Welt und Erfahrung unfehlbar nach. Eiuem Erwachsenen, der Menschen- Verstand hat, werden alle die Umstände und Betrachtungen, die seinen Absichten und Leidenschaften Gränzen setzen, sehr leicht begreiflich gemacht, welches bey einem Kinde vergeblich gesucht wird.

§ 26. Was aber hierinn bey einem Kinde für Versuche anzustellen seyen, ist, weil man nicht gedenket der Verzärtelung und Zügellosigkeit desselben das Wort zu reden, einer eben so gründlichen Errinnerung werth. Es giebt unstreitig Fälle, wo man den Wünschen und Foder- ungen der Kinder nicht gefällig seyn kann, und auch ihrem Geschrey jenes thörichte Mitleiden nicht widmen muss, wodurch man nach und nach geflissentlich ihren Eigensinn reitzet, und ihren Willen weit mehr verhärtet, als die sich selbst überlassene Natur. Es soll und kann aber diese Entsagung, aus den oben angeführten Ursachen auf eine Art geschehen, wodurch aller Schein von Gewaltsamkeit und tyrannischer Autorität vermieden wird. Eine genaue Beobachtung der Natur, bey den Kindern, giebt hiezu schickliche Mittel und Wendungen genug an die Hand. Das, was man den Willen der Kinder nennt, ist, von Natur, steif und hart- näckig; ihr Gehirn hingegen und ihre Nerven sind in den ersten Jahren so weich und schlaff, dass die Eindrücke, die ein Gegenstand auf sie macht, durch einen andern gar leicht ausgelöscht werden. Wenn sie nun etwas heftig wollen, das man ihn nicht zugeben kann oder will; so ist das beste und natürlichste Mittel, dass man ihre Aufmerksamkeit, durch eine kleine Ueberraschung, aut einen andern Gegenstand lenke, der aber nicht allzu ernsthaft, oder gar schreckbar seyn soll.

§ 27. Was nun aber überhaupt von Kindern des zarten Alters gesagt worden ist, das muss nicht auf jene ausgedehnt werden, welche schon vernünftiger Vorstellungen und einiger Ueberlegung fähig sind, die man allmälig, bei jedem Dinge, emfinden machen kann, dass ihre Neigung aut etwas unmögliches, oder schädliches, oder unschickliches gehe. Da müssen der Jugend kluge, deutliche Grundsätze beigebracht, und bis sie ihr eigenes Bestes erkennt, freund- schaftliche Erwägungen mit ihr angestellt werden. Autf solche Art wird die Kraft des Willens gewöhnt, nicht immer, feindlich scheinenden, Gewalt oder Gegenwehr, sondern, welches allein ein denkenden Weesens würdig ist, der Vernunft und selbst entdeckten Begriffen, nachzugeben. Und so wird der künftige Bürger eine Fertigkeit erhalten, die ihm und seiner Gesellschaft so nützlichen Pflichten des Gehorsames zu erkennen, und, um des gemeinsamen Besten willen, ohne sklavische Unterwürfigkeit, auszuüben.

§ 28. Es ist also nothwendig, über die Bearbeitung dieser beiden, den Körper und die Seele betreffenden Gegenstände die Eltern selbst zu belehren, damit sie in den Stand gesetzt werden mögen, an ihre Kinder frühe Hand anzulegen, und dem künftigen Schullehrer vor- zuarbeiten. Zwar lässt sich wohl voraussehen, dass hierinn keine allgemeine Nachfolge, und schleunige Aenderung der gegenwärtigen elenden Erziehungsart gehoft werden kann, ehe nicht, aus den, künftig in den öffentlichen Schulen besser zu unterweisenden, Kindern die zwote Generation und eine Anzahl selbst wohlerzogener Eltern entsteht; doch ist die Sache so wichtig. dass auch für die Zwischenlage der Zeit autf Hilfsmittel gedacht werden muss, wenn gleich die Mühe des Nachdenkens fruchtlos seyn sollte.

§ 29. Der zwote Theil des Privatunterrichtes betrift jene Jahre, in welchen die Kinder ². während de⸗ öffentliche Schulen besuchen. Es ist nichts natürlicher, als dass diese ganze Zeit hindurch der 1abenuchs