Druckschrift 
1 (1897)
Entstehung
Einzelbild herunterladen

Mon dem Unterricht und den Schulen überhaupt.

§ 5. Unter dem allgemeinen Unterrichte der Jugend wird die Bemühung verstanden, dieselbe Aufgabe der

zu ihrer künftigen Lebensart, dem Leibe. der Vernunft, und dem Herzen nach, geschickt zu machen. Der Endzweck alles Unterweisens und Erziehens ist bekanntlich, zu ihrer eignen und der allgemeinen Glückseligkeit vernünftige und tugendhafte Menschen zu bilden. Dieser Endzweck begreifet daher sowohl a) die Sorge für den Leib, oder die Erziehung in Rücksicht des Körpers, als auch b) die Sorgfalt für die Seele, oder die sittliche Bildung eines tugend- haften Gemüthes, und die Unterweisung in den nach Unterschied des Standes oder der künftigen Bestimmung der Jugend, erforderlichen Künsten und Wissenschaften.

§ 6. Die Sorge für den Leib hat die Nahrung, Kleidung, Richtung des Körpers, und die, zur Gesundheit erforderliche Ermunterung des Gemüthes zum Gegenstande. Es ist dem Staate ausnehmend daran gelegen, gesunde, starke Einwohner zu haben, denen es an Kräften nicht tehlet, alle Gattungen der Arbeiten zu verrichten, und die, in jedem Stande vorfallenden Beschwerlichkeiten zu ertragen. Beinebens aber ist zu wissen, dass auch die Gesundheit und Stärke der Seele ungleich mehr, als man insgemein glaubet, von guter Leibesbeschaffenheit abhängt.

§ 7. Die Bearbeitung der Seele ist ein noch wesentlicherer jedoch nicht so leichter Punkt als der vorhergehende. Die körperlichen Werkzeuge, deren sich die Seele bedient, stehen in der Gewalt der Natur. In dem Malse, in welchem sie mit Verfeinerung und Stär- kung derselben fortschreitet, in eben dem Malse muss der Seele jener Stoff gleichsam vorgelegt werden, den sie durch ihre Kräfte erforschen, beurtheilen und begreifen soll. Hat ihr nun aber die Natur diese Kräfte noch nicht in solchem Grade ertheilet, als zu Erforschung, Beurtheilung und Begreifung des ihr vorgelegten Stoffes erforderlich ist, so wird nicht nur alle dieses vergeblich gehoft, sondern der Geist, durch gewaltsame Nöthigung seines Vermögens geschwächet, und alle jenes bewirkt, was in der ganzen Natur, auf Uebertreibung ihrer Kräfte unfehlbar folgt. Da es also der Jugend in ihren ersten Jahren, das ist vor dem 6ten oder 7ten, gemeiniglich an anhaltenden Fassungskräften und Begriffen gebricht, so ist einer sehr klugen Vorsicht nöthig, wie weit man die Kunst in Bildung ihrer Seele an- wenden därfe. Viele, an deren Geist man zu frühe gekünstelt hat, sind, wie die Erfahrung lehret, aus allzufrühzeitigen Virtuosen in der Folge nichts als Halbköpfe und unbrauchbare Leute geworden. Von den wenigen Ausnahmen in alten und neueren Zeiten, lässt sich keine allgemeine Regel abziehen. Doch bleibt auch bei zartem Alter eine negative Bearbei- tung der Seele nothwendig, welche wenigstens darinn besteht, keinen Samen schädlicher Grundsätze im Herze der Jugend aufkeimen zu lassen.

§ 8. Es vereinigen sich, wie Aristoteles bemerket, drey Dinge, um den Menschen zu dem, was er ist, und was er seyn soll, zu machen: die Natur, die Gewonheit und die Ver- nunft. Die erste unterscheidet uns zwar von den übrigen Thieren, aber die Eigenschaften und Fähigkeiten, die wir von ihr empfangen, sind, an sich selbst, unbestimmt. Die Ge- wonheit ist dasjenige, was ihnen ihre besondere Form und Bildung giebt, was sie schlimmer oder besser macht. Die Gewonheit kann uns z. B. angenehm machen, was uns von Natur zuwider ist, und so im Gegentheile. Die übrigen Thiere sind gröfsesten Theiles das,

Bildung und Erziehung.

Bildungs- faktoren.