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1 (1897)
Entstehung
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Staat soll die Lehrer anstellen und sie beaufsichtigen; er soll bestimmen, was und wie ge- lehrt wird; alle Kinder sollen die öffentlichen Schulen während einer von der Obrigkeit zu bestimmenden Zeit besuchen¹⁵). Die Leitung des Volksschulwesens wird dabei der Kirche in Kurmainz hatte sie seither dem Erzb. General-Vikariat zugestanden die der Gymnasien der Gesellschaft Jesu stillschweigend aus der Hand genommen. ¹⁹)

AlsEndzweck alles Unterweisens und Erziehens wird bezeichnet:ver- nünftige und tugendhafte Menschen zu bilden zu ihrer eignen und der allgemeinen Glück- seligkeit. Dazu gehõöre a)die Sorge für den Leib, b)die sittliche Bildung eines tugend- haften Gemüthes und c)die Unterweisung in den nach Unterschied des Standes oder der künftigen Bestimmung der Jugend erfoderlichen Künsten und Wissenschaften(§ 5).

Dass die körperliche Erziehung in ihrer Wichtigkeit für die Entwickelung des geistigen Lebens betont wird, ist in einer Zeit, in der Locke und Rousseau so freudige Zustimmung fanden, eigentlich selbstverständlich. Auch hier wird hervorgehoben, dass dem Staataus- nehmend daran gelegen sei, gesunde, starke Einwohner zu haben. Uebrigens wird diese Seite der Erziehung nur für die Zeit vor dem Schulbesuch näher erörtert(§ 15). Von einer Sorge der Schule hierfür ist nicht die Rede; ja. dem ökonomischen Zuge der Zeit folgend, will St. alle Ferien und sog. Spieltage abschaffen.(Vgl.§ 64).

Die ethischen Anschauungen St's sind, im Einklang mit denen seiner Zeit, eudai-

monistisch. DieGlückseligkeitÖ wie unendlich oft begegnet dies Wort in den Schriften des 18 ten Jalirhunderts!die allgemeine und die eigne, ist oberster Zweck. Dabei steht

St. durchaus auf seiten des Socialeudaimonismus. Gelegentlich bezeichnet er als oberste sittliche Norm ausdrücklichdas allgemeine Beste der menschlichen Gesellschaft (wenigstens der aus welcher unser Staats- oder National-Ganzes besteht§ 47). Dem ent- sprechend betont er das Vorhandensein der altruistischen Triebe im Menschen(§ 38). Hierin, wie in der Forderung einer Harmonie der altruistischen und egoistischen Neigungen stimmt er mit Shaftesbury²c) überein. Dabei ist es bezeichnend für sein gesundes, sitt- liches Gefühl, dass er an einer Stelle unwillkürlich über den Standpunkt der eudaimonistischen Moral hinausgeht und den Eigemwert des Sittlichen. den kategorischen Jmperativ der Pflicht, anerkennt.(Vgl.§ 75).

Wie für die sittliche, so ist auch für die intellektuelle Bildung der beherrschende Gesichtspunkt: das Gemeinnützige. Die ldee einerallgemeinen Menschenbildung pleibt kern, dafür herrschtdie enge Beziehung aller Dinge auf das enggefalste Nützliche. Es gilt auch für St., was Paulsen von der Aufklärung überhaupt bemerkt:Auf der Erde heimisch, wollte sie für irdische. nicht allzu hoch gestimmte Menschen Einrichtungen schaffen; und diesem Geschäft hat sie nicht ohne grofsen Ernst und Eifer obgelegen. ²¹)

Die allgemeinen Erörterungen St's. über das Verfahren beim Unterricht und bei der Erziehung streben allenthalben psychologische Begründung an. Die Wendung vom Objekt zum Subjekt, die die Entwicklung des Denkens der Einzelnen, wie der Menschheit im ganzen kennzeichnet, zeigt sich auch in der pädagogischen Litteratur. Schon bei den Huma-

¹8) Damit ist schon gegeben, was die Schulkommission auch ausdrücklich bestimmte, dassalle sog. Heckenschulen und Winkelpräceptoreyen schlechterdings aufzuhören haben(Samml. 153). So hatte auch§ 15 des Preussischen General-Landschul-Reglements von 1763 alle Privatschulen,bei Strafe gänzlich verboten. Zu dem staatlichen Schulzwang gesellte sich sofort das staatliche Schulmonopol. ¹⁹⁴) Inwieweit die Verstaatlichung des Schulwesens damals wirklich durchgeführt wurde, darüber vgl. Ref. d. Schulwes. bes. S. 13 22. ²⁰) S. F. Jodl. Cesch. d. Ethik. I(1882). 170. ²¹) A. a. O. II'* 63.