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unter Lebenden oder ein Testament, vorge- nommen werden(e).[LVon Testamenten be- stimmt dies schon im Allgemeinen der Art. 968: neu ist die Ausdehnung auf Acte unter Lebenden.]
II.) Bis zu welchem Petrage sind Schenkungen unter Ehegatten erlaubt?
Ausser dem, was in dieser Hinsicht der“ 10981e Art. rücksichtlich der an einen zweiten Ehegatten zu machenden Schenkungen verordnet, enthält das G. R. nichts von Beschränkungen der Pispositionsfreiheit in Ansehung des Betrages einer Schenkung unter Ehegatten, und giebt da- durch gewissermaſsen Ersatz fitr die Strenge, mit der es die Gültigkeit solcher Schenkungen über- haupt beurtheilt; obwohl es in die Augen fällt, dals die Beschränkungen des Fr. R., zumal sie nur auf den Fall existirender Kinder sich bezie- hen, und im gegentheiligen Falle vielmehr eine aussergewöhnliche Begünstigung der Ehegatten an deren Stelle treten lassen, die höchste Billig- keit zur Seite haben.
Art. 1094.
Ein Fhegatte kann zum Vortheile des an- dern, sey es durch einen Heirathscontract oder während der Fhe,
Mm 1.)
c) Der Grund hiervon ist:„pour ne pas introduire entre les 6poux, qui se doivent toute leur affection,. des vues d'intérét et de séduction:“ Code civil suivi de l'exposé IV, 366.


