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Präliminartitel.
Von der Bekanntmachung, den Wirkun- gen und der Anwendung der Gesetze im Allgemeinen.
bey diesem Präliminartitel kommen einige bemerkenswerthe Verschiedenheiten des Franzöſi- schen und des gemeinen Teutschen Rechts in Be- tracht, welche, zumal die beiden ersten dunch still- schweigende Ubergehung begründet werden, wohl am zweckmäsigsten hier voraus zuschicken sind. Es bestehen nemlich dieselben in folgenden Sätzen:
1) daſs das Französische Gesetzbuch von Pri- vilegien, wie das G. R. sie bey der Lehre von den Gesetzen(als Ausnahmen derselben für einzelne Unterthanen) aufstellt(4), nichts weis, indem es jenen Ausdruck nur von den einem Gläubiger in Anse- g seiner Forderungen zustehenden besondern Vorzugsreckten(Art. 2095) braucht: desgleichen:
A 2) daßs,
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4) Thibaut system des Pandectenrechts. B. I. H. 50— 3.


