Teil eines Werkes 
Erster Band (1808)
Entstehung
Seite
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Widerrufungsfalle eine Vindicationsklage gegen jeden dritten Besitzer verstattet, sondern dafs auch, wenn der Beschenkte vor dem Schenker stirbt, die Schenkung, auch ohne Widerruf, hin- källig wird(a). Hie einzelnen Verfügungen des Code Napoléon über diesen Gegenstand sind folgende:

Art. 1096.

Alle Schenkungen, welche Ehegatten wäh- rend der Fhe einander machen, wenn sie gleich als Schenkungen unter Lebenden be- zeichnet wurden, sind für immer dem Wi- derruf unterworfen(b); und es kann insonderheit die Frau denselben, ohne dazu von ihrem Manne oder dem Gerichte auto-

risirt zu seyn(Art. 217. 219.), ausüben.

Dagegen werden sie durch die nachhe- rige Geburt von Kindern(Art. 960.) nicht aufgehoben.

Art. 1097.

Sind dergleichen Schenkungen wechsel seitig, so können sie nicht in einem und

demselben Aufsatze, sey dies ein Act unter

a) Thibaut I, 452. 435.

b) Das Cassationstribunal trug auk die nähere Bestim- mung an⸗ dals der Widerruf par acte authentiqus

geschehen müsse: Jouanneau II, 245. Not..