Teil eines Werkes 
Erster Band (1808)
Entstehung
Seite
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Quantum mindert, geben der letzteren Deutung einen Vorzug.] Art. 1080.

Die Kosten einer vorzunehmenden Schätzung in einem der in den vorigen beiden ausgedrückten Fälle muſs derjenige, welcher die Theilung angreift, vorschieſsen, und wenn seine Ansprüche un- gegründet sind, zugleich mit den Proceſsko- sten, definitiv übernehmen(0o).

Von Schenkungen, welche in dem

Ehecontracte an die Ehegatten und

deren zu erwartende Kinder

geschehen.

Diese Art der Schenkungen ist durch das Fr.

R. ausserordentlich begünstigt; ein grolser Theil der Voraussetzungen, welche zur Gültigkeit der Schenkungen sonst erfordert werden, fällt hier weg. MNach dem 932ten Art. gilt keine Schenkung ohne Annahme, nach dem 93ten kann eine solche nur

o) Das Cassationsgericht trugdarauf an, daſs diese Ver-

8 der PTheilun gen

erstreckt werden möge; auch hätte dies um so

kigung auf jede Gattun

geschehen können, da dieselbe, bey der Discussion L

im Staatsrathe, als Beschränkungsmittel der uniber.

legten Klagen wegen Theilung ausdrücklich ange⸗

geben wurde: Jouanneau II, 240.