Teil eines Werkes 
Erster Band (1808)
Entstehung
Seite
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daher annimmt, der Testator habe einem der Kinder die disponible Portion ganz oder zum Theil als praecipuum zugewendet(Art. 9190 und den Ueberrest so vertheilt, daſs zwar keins der Kinder weniger, als z seines Antheils an diesem Ueberrest, das vorzugsweise begünstigte aber so- viel erhalte, dals für die übrigen nicht mehr ihr Pflichttheil(reserve) übrig bleibt. Hr. Jaubert führt als Grund des Gesetzes ausdrücklich dieses an:Autrement un père pourroit favoriser un de ses enfans de deux manieres: 4.) en donnant la. quotité disponible; 2.) en faisant un partage inégal avec la prẽcaution, de ne pas excéder le quart; et c'est ce, que la loi ne permet pas. Als Beispiel hierzu führt er an, dals ein Vater zweier Kinder von seinem aus 60,000 bestehen- den Vermögen 20,000 einem Kinde als préciput gegeben und die übrigen 40000 80 vertheilt hätte, daſs jenes noch 24,000, das andre Kind aber nur 16,000 erhielte(n). Uebrigens hat es das Ge- getz unbestimmt gelassen, ob in diesen Fällen die

ganze Theilung umgestossen werden kann, oder nur das richtige Verhältniſs der Theile durch Ab- und Zuthun herzustellen ist. Der Ausdruck at- taquer in Vergleichung mit dem étre nul des vor- hergehenden Artickels, vorzüglich aber die Ana- logie der Reduction, welche in andern Fällen die

Verkügung Seibst bestehen lälst, und nur das Quan-

n) Code civil suivi de l'expose IV 365. 366.