Teil eines Werkes 
Erster Band (1808)
Entstehung
Seite
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H.) Verbindlichkeiten des mir der Restitution

Beschwerten(Hduciarius).

Diese Verbindlichkeiten bestehen darin, dals derselbe die Bestellung eines Vormundes: 1055 1057. 1075, und den öffentlichen Fintrag der Disposition: 1069 72, zu ver- anlassen, die Inventur: 1058 61, und den Verkauf der mit dem Fideicommiſs belegten Sachen: 1062 6., zu bewirken, auch die erhaltnen Gelder auszulehnen hat: 1065 66. Fine allgemeine Verfügung hierüber ent- hält der

Art. 1074.

Ist in Ansehung dieser Verbindlichkeiten etwas versäumt worden, so trifft der Nach- theil den Beschwerten, und es hat, wenn derselbe minderjährig war, eine Wiederein- setzung in den vorigen Stand, selbst bey der Insolvenz seines Vormundes, nicht statt.

a.) Von der Bestellung und den Pflichten eines

Vormundes.

Art. 1055. 1060.

Hat der Stifter des Fideicommisses weder in der Stiftungsacte noch in einem späteren authentischen Aufsatze einen Vor- mund(«), ſder sich alsdann nur aus einer der in

den

c)Tuteur,& nicht curateur; weil derselbe nicht um die Fiedeicommiſsgiiter zu verwalten, sondern nur den