Teil eines Werkes 
Erster Band (1808)
Entstehung
Seite
546
Einzelbild herunterladen

d 546 0 Art. 10. 1045.

Fin Zuwachsrecht findet, wenn Mehreren in Verbindung(conjointement) ein Vermächt- niſs zugedacht worden ist, zum Vortheile der Verbundenen[in Anschung des vacant geworde- nen Antheils, mithin auch nur in Ermangelung eines Substituten: 896(4)] statt(r).

Eine solche Verbindung wird angenom- men in zweien Fällen:

1.) wenn ein Vermächtniſs Mehreren in ciner und derselben Verordnung, und ohne daſs der Testirer einem jeden Le- gatarien seinen Antheil an dem vermachten Gegenstande angewiesen hat, zugewendet vntde desgleichen

2.) wenn, eine ohme Verminderung ihres Werths(déterioration) nicht theilbare Sache in demselben Aufsatze Mehreren, wiewohl getrennt, vermacht wurde.

[Der erste Fall ist, wenn man den im Ar- tickel vorkommenden Ausdruck; la chose leg uée, in einem ausgedehnteren Sinne, wie auch oben

geschahe, nimmt, auf alle drey Gattungen der Le-

4) Phibaur II, 345.

r) Das Tribunal zu Aix schlug die besondere Erwäh- nung auch des Falles, wo einem Legatar ein kleine- 1es Legat auferlegt wurde, vor: Observations P. I. Aix p. 24; dieser Fall ist jedoch unentschis-

den geblieben.